Wenn Sie Opfer des Bitcoin-Betrugs in Bezug auf Investitionen beim “Da Vinci Investment Club” sind, können wir Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche helfen.
Nach den erhaltenen Informationen ist bereits ein Strafverfahren bei den österreichischen Strafverfolgungsbehörden anhängig (34 St 30/19f).
Wir bieten folgendes Paket für eine Pauschale in Höhe von € 300, – an
Unser Angebot:
- Fortsetzung der Korrespondenz nach der ersten Kontaktaufnahme;
- Vollmachtsbekanntgabe beim Gericht
- Für Durchsetzung Ihrer Ansprüche: Einreichung des Privatbeteiligtenanschlusses im Strafverfahren, um Gerichtskosten zu vermeiden.
- Fortsetzung der Überwachung des Strafverfahrens durch wiederholte Anträge auf Akteneinsicht;
- Berichte über den Fortschritt des Ermittlungsverfahrens
Anforderungen für die Bearbeitung Ihrer Ansprüche:
Übermitteln Sie uns bitte Folgendes per E-Mail mit dem Betreff “Bitcoin-Betrug”:
- die angehängte Vollmacht (.pdf Datei in Kopie ist ausreichend);
- die Überweisungsbestätigung von € 300,–
- Übermitteln Sie uns bitte noch weitere Informationen bezogen auf Ihre Investitionen:
- Vertragsunterlagen
- Kontoauszüge bezogen auf die geleisteten sowie erhaltenen Zahlungen sowie
- Werbeunterlagen / Marketingmaterial.
Bitte beachten Sie, dass das Mandat erst nach einer Konfliktprüfung und dem Eingang des Pauschalbetrags auf unser Kanzleikonto bestätigt wird.
Zu diesem Zweck überweisen Sie bitte den Betrag in Höhe von € 300,– auf unser Konto, lautend auf
Neumayer, Walter & Haslinger Rechtsanwälte Partnerschaft,
AT21 6000 0000 0184 1512, BIC: BAWAATWW
unter Angabe des Verwendungszwecks “BITCOIN-BETRUG + _________ Ihren vollständigen Namen”, um die Zahlungseingänge zuordnen zu können.
Im Falle einer Aussetzung des Verfahrens, bieten wir Ihnen die Möglichkeit, eine Beschwerde einzureichen, für welche zusätzliche Kosten anfallen werden. Selbstverständlich werden Sie darüber im Vorhinein informiert.
Bitte beachten Sie: Parallel zu der Möglichkeit, sich im Strafverfahren mit dem Privatbeteiligtenanschluss anzuschließen, besteht auch die Möglichkeit, eine Klage auf zivilrechtlichem Weg gegen die beteiligten Täter und andere mögliche Parteien (Schädiger) zu erheben, die für Ihren Schaden haften. Darüber hinaus strebt unsere Anwaltskanzlei eine finanzielle Deckung für die Prozesskosten durch die Rechtsschutzversicherungen unserer Mandanten zu erhalten, an.
Sollte Ihr Fall für eine Zivilklage geeignet sein, werden wir Sie darüber in Kenntnis setzen und über die erforderlichen Schritte sowie Kosten informieren.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an uns.
Wir freuen uns auf eine Zusammenarbeit mit Ihnen!