-> Siehe auch Hilfe für AvW-Geschädigte Gruppenintervention für Geschädigte der o AvW Gruppe AG o AvW Invest AG o AvW Imobilien AG
Sehr geehrte Damen und Herren,
werte Mandantinnen,
in beiliegender Entscheidung des LG Klagenfurt konnte ein Sieg gegen AVW Invest AG errungen werden.
Die Entscheidung ist (noch) nicht rechtskräftig, hat jedoch sicherlich Breitenwirkunug, da im gerichtsanhängigen Fall eine Sachverhalt gegegständlich war, der Beispielhaft für den Avw Vertrieb der Genusscheine war:
Bemerkenswert ist insbesondere, dass das LG Klagenfurt hat, obwohl die Beratung des Kunden durch “einen Makler” – im vorliegenden Fall “Hans Linz Finanz” erfolgte, die unrichtige Aufklärung über Eigenschaften und Gegenstand der Genusscheine, insbesondere die Genuscheinbedingungen der Vertriebsgesellschaft, AVW Invest AG zugerechnet.
Das LG Klagenfurt hat den Schaden sogar mit dem Genussscheinkurs von Oktober 2008 festgestellt und diesen Betrag dem Anleger zu gesprochen.
Es bleibt abzuwarten, ob die AvW Berfung erheben wird und wie diesfalls das OLG-Graz entscheiden wird.
Ich weise nochmals darauf hin, dass Anleger, deren Genussscheinkäufe weniger als 3 Jahre zurückliegen, rasch eine Irrtumsanfechtungsklage erheben sollten. Die Gruppenintervention und auch der Privatbeteiligten Anschluss im Strafverfahren unterbricht die laufende Verjährung nicht!
Die Tatsache, dass wir bereits mehre Verfahren gegen AVW führen, ermöglicht es kostenschonend und effizient vorzugehen, indem die Klage erhoben wird und dann das Verfahren – bis zum Abschluss der Musterverfahren – unterbrichen werden kann. Das Kostenrisiko ist daher kalkuliertbar; für Detailrückfragen stehen wir gerne zru Verfügung.
Bitte erteilen Sie uns im Fall Ihres Interesses ausdrücklich Klageauftrag und vergleichen Sie dazu beiligende Information zur „Klagegemeinschaft AVW“.
Bitte beachten Sie auch den Erfolg des VKI gegen AVW in einen Verbandverfahren (beiligender Wirtschaftsblattartikel).
Das Sachverständigen Gutachten im Strafverfahren wird gegen Jänner/Februar erwartet. Über weiter Neuerungen werde ich unaufgefordert berichten.
Ich verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Haslinger