Schließfach Coups: COBIN claims – Rechtsanwaltsbeiratsvorsitzender Dr. Wolfgang Haslinger vertritt Geschädigte im Fall Bankschließfächereinbruch Raiffeisenlandesbank Wien, Mödling und Bank Austria Klosterneuburg  – Die Haftungsbegrenzungen der Banken sind vermutlich sittenwidrig

Tathergang:

Am 13. November 2020, in der Zeit zwischen 18.00 Uhr bis 23.14 Uhr erfolgten von mehreren, bislang unbekannten Tätern kriminelle Angriffe auf die automatischen Safeanlagen von drei Geldinstituten in Klosterneuburg, Mödling und Wien. Die Täter haben bei allen drei Tathandlungen die Bankfilialen mit Taschen oder Rucksäcken verlassen.

Die Ermittlungen der Landeskriminalämter NÖ und Wien ergaben, dass 68 Bankschließfächer betroffen sind, davon 8 in Wien, 29 in Mödling und 31 in Klosterneuburg. Gestohlen wurden Juwelen, Gold, Uhren und Bargeld, die Schadenssumme beläuft sich auf eine zweistellige Millionenhöhe.

Der Tatablauf war bei den Tatörtlichkeiten gleich, d.h. die Täter manipulierten vor dem 13. November 2020 jeweils den Schlitz für die Zutrittskontrolle der Geldinstitute, lasen dadurch die Daten ab und stellten Duplikate her. Gleichzeitig montierten die Täter in den Foyers der Banken geheime Kameras und filmten die Eingabe von Pin-Codes der Geschädigten ab.

Nachdem die Täter die Zutrittskontrolle überwunden und die PIN-Codes der Geschädigten eingegeben hatten, ließen sie sich anschließend die Schließfächer vom Tresorraum kommen und öffneten diese zum Teil gewaltsam.

Die Ermittlungen der Landeskriminalämter Wien und NÖ laufen weiterhin auf Hochtouren.

Rechtslage:

In Bankschließfächern werden große Bargeldsummen, Gold, Schmuck oder Edelsteine gelagert. Banksafes gelten, da sie oft nicht im Kundenregister erfasst werden, als letzte Bastion des Bankgeheimnisses. Wie die Zeitung Kurier aufdeckte kam es in mehreren Bankfilialen der Raiffeisen Landesbank Wien, Mödling und der Bank Austria in Klosterneuburg zu Einbrüchen in Bankschließfächer von Kunden durch eine trickreiche Einbrecherbande.

Der Schaden geht in die Millionen. Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Haslinger bietet gemeinsam mit der gemeinnützige Plattform für kollektiven Rechtsschutz COBIN Claims Hilfe für geschädigte Kunden an. Im Zuge dieser Aktion wurden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der automatischen Safe-Schließfächer im Hinblick auf die darin enthaltenen Haftungsbegrenzungen untersucht. Rechtsanwalt Dr. Haslinger kommt dabei zum Schluss, dass die AGB als gröblich benachteiligend und damit sittenwidrig beurteilt werden können. Den den Kunden wird nicht nur etwa auf Homepages mit Sujets von massiven Safes maximale Sicherheit suggeriert, sondern von Kundenberatern die besondere Sicherheit der „hochmodernen Schließanlagen„ zugesagt. Demgegenüber wird im ,Kleingedruckten‘ dann aber Haftungen den Kunden gegenüber gänzlich ausgeschlossen oder auf wenige Tausend € beschränkt.

Derartige Haftungsbeschränkung sind nach der Rechtsprechung des OGH unwirksam zumal die den Kunden vorgegaukelte besondere Sicherheit offenbar nicht bestand und dadurch vertragliche Hauptpflichten dem Kunden gegenüber verletzt werden; auch in Anbetracht der wirtschaftlichen Übermacht der Banken können derartige generelle Haftungsausschlüsse, insbesondere Konsumenten gegenüber, unwirksam sein. Im Ergebnis haben diesfalls die Banken für den gesamten Schaden aufzukommen.

Mag. Dr. Wolfgang Haslinger, LL.M., Vorsitzender des Beirats Rechtsanwälte bei COBIN claims. 

Darüber hinaus stellt sich die Frage, was die Sicherheitsabteilungen der Banken in den letzten Monaten gemacht haben. Denn laut „Kurier“ waren die Täter schon zuvor in anderen Ländern unterwegs. Würden die Sicherheits-Beauftragten der Banken besser miteinander kommunizieren, was in der EU wohl nicht so schwer sein kann, wäre man gewarnt gewesen und hätte die Taten in Österreich womöglich verhindern können; auch dies kann als haftungsbegründendes Verhalten den Banken vorgeworfen werden.

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