Versicherungsvermittler und Vermögensberater unterliegen dem strengen Regime zahlreicher gesetzlicher Vorschriften, die Berater ihren Kunden gegenüber zu Best Adviceverpflichten. Dabei gilt es, um Haftungsfallen durch ungerechtfertigte Kundenreklamationen zu vermeiden, die Beratungssituation bestmöglich zu dokumentieren. Wie meistens liegen hier die Tücken im Detail! Der für Versicherungs- und Anlegerrecht spezialisierte Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Haslinger dazu:  „Im Laufe der Finanzkrise hat sich herausgestellt, dass mit ihren Finanzprodukten unzufriedene Kunden (oftmals mit Unterstützung ihrer Rechtsschutzversicherung) ungerechtfertigte Beratungsmängel behaupten. Aus meiner Praxis weiß ich, dass ohne entsprechende Dokumentation der (damalige) Kundenwünsche, Bedürfnisse und Risikobereitschaft, es Beratern nicht gelingt die Ordnungsgemäßheit der Beratung unter Beweis zu stellen. Die Beweislast liegt dabei jedoch  nach der Judikatur immer beim Berater! Wenn auch die Berater z.B. bei Wertpapiervermittlungen bereits sehr sensibilisiert sind zeigt sich, dass gerade im Bereich der Versicherungsvermittlung die (nach dem Gesetz erforderliche) Dokumentation nicht oder nur unzureichend erfolgt: Vielen Vermittlern ist nicht bewusst, dass oftmals die von den Produktgebern zur Verfügung gestellten Antrags- und Risikoformulare nicht ausreichend sind, um den Dokumentationspflichten nachzukommen; Bspw. ist gemäß § 28 MaklerG zwingend, dass bei Versicherungsvermittlungen eine „angemessene Risikoanalyse“ und ein „angemessenes Deckungskonzept“ erstellt werden muss, wobei gemäß Gewerbeordnung überdies die Verpflichtung besteht, dies auf dauerhaften Datenträgern (zumeist in Papierform) zu dokumentieren.“

Im Zuge der Finanzkrise ist neu hinzugekommen, dass Versicherungsvermittler nun auch verpflichtet sind, die Solvenz des Versicherers im Rahmen der zugänglichen fachlichen Informationen zu prüfen, soweit dies bei der Auswahl des Versicherers zur sorgfältigen Wahrung der Interessen des Versicherungskunden notwendig ist. Aus gegebenem Anlass bietet die auf Versicherungs- und Anlegerrecht spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei Neumayer, Walter & Haslinger einen kostenlosen Erst-Check für Versicherungsvermittler und Vermögensberater an, in dessen Rahmen die von interessierten Vermittlern bereitgestellten Unterlagen (Kundenrahmenvereinbarungen, Anlegerprofile, ….) auf ihre Adaptionswürdigkeit untersucht werden. Bei Interesse wenden Sie sich bitte direkt, am besten per Email an uns.

 

 

 

 

 

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