Kryptowährungen – Steuerrechtliche Konsequenzen des Handels

Der Handel mit Kryptowährungen hat in den letzten Jahren enorm zugenommen und den Anlegern durch die enormen Kursschwankungen teils hohe Gewinne eingebracht. Das lockt auch Betrüger an, die mit gut durchdachten Betrugsmodellen Anleger schädigen. Für die insbesondere im Zusammenhang mit den Investitionen einzelner Anleger beim „Bitclub Network“ entstandenen Schäden, haben wir bereits zahlreiche Vertretungen übernommen. Gerne unterstützen wir Sie bei Ihnen entstandenen Anlegerschäden, heute beschäftigen wir uns jedoch mit den steuerlichen Aspekten des Handels mit Kryptowährungen.

Der Umstand, dass die Gewinne aus dem Handel mit Kryptowährungen steuerrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen können, ist nicht jedem Anleger bewusst. Die Gewinne werden nicht entsprechend bekanntgegeben. Dadurch entgehen der Republik Österreich wichtige Steuereinnahmen. Aus diesem Grund rückt der Handel mit Kryptowährungen immer mehr in den Fokus des österreichischen Finanzamtes.

Was sind Kryptowährungen?

Kryptowährungen stellen digitale Zahlungsmittel dar, die jedoch nicht wie staatlich anerkannte Währung oder gesetzliche Zahlungsmittel von einer Instanz wie einer Notenbank kontrolliert werden. Kryptowährungen werden mit Blockchain-Technologie (Blockkette) erschaffen, einem digitalen Kassenbuch (Block) indem sämtliche Transaktionen mit Kryptowährungen verzeichnet werden. Ist ein Kassenbuch voll, wird ein neues eröffnet, welches mit sämtlichen anderen zuvor geführten Kassenbüchern verkettet wird.

Zu den Bekanntesten Kryptowährungen zählen: Bitcoin, Ether, Ripple und Litecoin.

Wann sind Kryptowährungen zu versteuern?

Man unterscheidet zwischen betrieblichem und privatem Handel mit Kryptowährungen. Beim betrieblichen Handel wird je nach Rechtsform des Unternehmens Einkommens- oder Kapitalertragsteuer fällig. Beim privaten Handel ist darauf abzustellen, ob die Kryptowährung innerhalb einer einjährigen Spekulationsfrist wieder veräußert wird. Liegt die Veräußerung innerhalb dieser Frist, unterliegt der Handel der progressiv gestaffelten Einkommenssteuer. Als Veräußerung wird dabei sowohl der Eintausch gegen eine gesetzliche Währung (Euro, Dollar, etc.) als auch der Tausch in eine andere Kryptowährung und der Kauf eines Produktes oder einer Dienstleistung gewertet.

Wie hoch ist die anfallende Steuer?

Liegen die Anschaffung und die Veräußerung der Kryptowährung beim privaten Handel innerhalb einer Zeitspanne von einem Jahr, handelt es sich um ein Spekulationsgeschäft. Der dabei erwirtschaftete Gewinn ist dem regulären Einkommen hinzuzurechnen und nach dem Einkommenssteuertarif zu versteuern. Das Einkommen wird in Österreich aktuell mit einem Spitzensteuersatz von bis zu 55 % versteuert.

Versteuerung der Gewinne aus dem Handel mit Kryptowährungen in Höhe bis zu 55%

Liegt die Veräußerung außerhalb der Jahresfrist, handelt es sich um kein Spekulationsgeschäft mehr und wird dadurch auch keine Steuerpflicht ausgelöst. Dasselbe gilt für den Fall, wenn Spekulationsgeschäfte innerhalb eines Jahres maximal € 440,– erzielen.

Wir empfehlen daher eine vollständige Dokumentation sämtlicher Anschaffungen und Veräußerungen von Kryptowährungen aufzubewahren, um das mögliche Überschreiten der Spekulationsfirst nachweisen zu können. Liegt eine solche vor, kann die Veräußerung einzelner Tranchen hinsichtlich des Anschaffungszeitraumes beliebig zugeordnet werden. Liegt eine solche nicht vor, gilt das First-in-first-out-Prinzip und wird angenommen, dass die jeweils ältesten Tranchen zuerst veräußert werden.

Der innerhalb der Spekulationsfrist von einem Jahr erlangte Gewinn muss mangels automatischer Besteuerung im Rahmen der jährlichen Veranlagung bekannt geben und im Nachhinein versteuert werden. Der vom Steuerschuldner zu setzende Schritt der jährlichen Steuererklärung wird jedoch oftmals vergessen. Unterlässt man die Veranlagung drohen jedoch hohe Strafen.

Die Versteuerung erfolgt nicht automatisch, sondern sind die erzielten Gewinne als Einkünfte bei der jährlichen Veranlagung bekanntzugeben.

Gewinne durch den betrieblichen Handel mit Kryptowährungen sind bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften mit dem progressiven Einkommenssteuertarif zu besteuern, bei Kapitalgesellschaften jedoch nur der 25 %igen Körperschaftssteuer. Wird der Gewinn durch die Kapitalgesellschaften im Anschluss an natürliche Personen ausgeschüttet, so muss der Gewinn nochmals mit 27,5 % besteuert werden. Für den betrieblichen Handel besteht keine Spekulationsfrist, sondern sind Gewinne immer zu versteuern.

Was passiert mit der Umsatzsteuer?

Laut Rechtsprechung des EuGH in der Sache Hedqvist (C-264/14) ist sowohl der Tausch einer gesetzlichen Währung (Euro, Dollar, etc.) in eine Kryptowährung als auch umgekehrt nicht umsatzsteuerpflichtig. Lediglich der Erwerb von Waren und Dienstleistungen mit Kryptowährungen löst wie bei einem Erwerb mit gesetzlicher Währung die Umsatzsteuer aus.

Fallen bei dem von mir betriebenen Handel mit Kryptowährungen Steuern an? 

Wir beraten Sie gerne in den Angelegenheiten rund um den Handel mit Kryptowährungen und insbesondere mit den steuerrechtlichen Auswirkungen:

Weblinks:

BITCOIN: Was haben Optioment, OneCoin, OneLife, OneAcademy und CRYP TRADE CAPITAL möglicherweise gemeinsam?

BITCOIN ist in aller Munde: in letzter Zeit jedoch nicht mehr im Zusammenhang mit Jubelmeldungen über Kurssteigerungen, sondern vielmehr bahnt sich einer der wahrscheinlich bisher größten Kriminalfälle rund um Kryptowährungen in Europa bzw. weltweit an; denn der bislang kolportierte Schaden ist sehr hoch – 100 Millionen Euro!

Aber wie kam es dazu: Optioment köderte viele Anleger mit sensationellen Renditen für Bitcoin-Investments und kollabierte im  November 2017. Durch eine Anzeige der FMA kam die Sache langsam in Rollen. Die wahre Dimension sickerte jedoch erst in den vergangenen Tagen durch.

Die meisten Geschädigten dürfte es in Österreich geben. Die Behörden gehen jedoch von einem europaweiten Netz aus. Laut unseren Informationen hat die Staatsanwaltschaft Wien Interpol mit Ermittlungen beauftragt, um das europaweite Ausmaß zu erheben.

Aber nun alles der Reihe nach:

 „Let’s build something big“ lautete beispielsweise der Werbespruch von Optioment.

Dies dürfte tatsächlich gelungen sein; aus einer scheinbar ertragreichen Bitcoin-Anlage ist offenbar ein gigantischer Finanzskandal geworden.

Medien sprechen von einem der größten Kriminalfälle rund um Kryptowährungen bisher. Doch möglicherweise weitet sich der Kreis enorm!

Erste Erkenntnisse belegen, dass offenbar zahlreiche Vermittler nicht nur Optioment an die geschädigten Anleger gebracht haben, sondern auch weitere mutmaßliche BITCOIN bzw. KRYPTO Währungs-Betrugs-Netzwerke wie OneCoin, OneLife, OneAcademy und CRYP TRADE CAPITAL im Internet kursieren.

Die Staatsanwaltschaft Wien hat nun sogar Interpol eingeschaltet. So soll ermittelt werden, wo überall in Europa Anleger geschädigt wurden. Vor allem aber wollen die Wiener Fahnder mit Hilfe der Interpol-Kollegen präzisere Daten zu Verdächtigen bekommen.

Laut FMA und den involvierten Fahndern handelte es sich bei OPTIOMENT & ONECOIN um Betrug und Betreiben eines illegalen Pyramidenspiels. Dabei werden neue Einnahmen für die Ausschüttungen alter Anleger und Investoren benutzt. Die OPTIOMENT Vertreiber, die als „drei Optioment-Musketiere“ aufgetreten sind, haben so über eine sog. Multi-Level-Marketingsystem Tausende Anleger dazu gebracht ihr Geld zu Optioment zu tragen.

OPTIOMENT versprach hohe Renditen! Doch wie wurden diese dem Anleger plausibel gemacht? Laut Angabe der Betreiber/Vermittler sollten sog. BITCOIN Trading-Roboter das virtuelle Geld vermehren und so Gewinne als Rendite an die Investoren auszahlen: von 1,5 bis vier Prozent pro Woche; das Verlockende dabei: derartige Auszahlungen sind zunächst tatsächlich erfolgt, seit November 2017 jedoch ausgeblieben. Die Optioment-Websites sind verschwunden. Die Investoren haben keinen Zugriff auf ihr Geld.

Das Problem: Viele Optioment-Teilnehmer haben Dutzende weitere Leute – oft Verwandte – dazu geholt und fühlen sich nun als Opfer und um ihr Geld betrogen. Insgesamt soll die Schadenssumme bis zu 12.000 Bitcoin betragen – dies entspricht derzeit einem Gegenwert von ungefähr 100 Millionen Euro. Noch ist aber weder klar, wohin das Geld verschwunden ist, noch ob es sich tatsächlich um Betrug (dieser Tatbestand setzt eine Täuschung voraus) oder um ein verbotenes Pyramidenspiele handelt.

Aus rechtlicher Sicht ist dazu grds. auszuführen, dass die bewusste Teilnahme der Beteiligten an einem Pyramidenspiel keine Täuschung voraussetzte; wissen die Teilnehmer, dass sie ihren Einsatz und Gewinn nur wiedersehen, wenn sie selbst Leute dazu bringen, ins System einzuzahlen, liegt keine Täuschung vor aber trotzdem ein verbotenes Pyramidenspiel!

Doch was können Geschädigte tun?

Die Staatsanwaltschaft hat nun LPD Wien damit beauftragt, österreichweit alle Anzeigen zu Optioment zusammenzutragen, die Opferzahlen zu ermitteln und die Höhe des Betruges festzustellen.

Dabei ist sinnvoll die Schadensanzeige sogleich mit einen Privatbeteiligtenanschluss zu verbinden und dies von einem Rechtsanwalt durchführen zu lassen!

Weiters stellt sich die Frage, ob nicht Behörden wie bspw. die österreichische Finanzmarktaufsicht (FMA) wesentlich früher hätte tätig sein müssen!?

Laut eigener Aussage war die FMA für (die weitgehend unregulierten) Bitcoin oder andere Kryptowährungen nicht zuständig, sondern sah sich lediglich aufgrund der häufigen Anfragen dazu veranlasst, Strafanzeige zu erstatten. Auch dies wird zu untersuchen sein.

Weiters sind Schadenersatzansprüche gegen Vertreiber der Anlagemodelle denkbar und sollten von einem Experten individuell beurteilt werden.

Bitcoins: Wenn Freunde und Bekannte die Abzocker sind

[su_nt_quote name=”Kid Möchel” meta=”Kurier, 24.02.2018″]Bitclub Network, OneCoin, Cryp Trade Capital (CTC), Lions Trade Capital (LTC) oder Optioment – auf der Suche nach alternativen Veranlagungsmöglichkeiten sind viele Österreicher gewieften Geschäftemachern auf den Leim gegangen, die mit hypermodernen Investments in Bitcoins und anderen “Kryptowährungen” das Blaue vom Himmel und Gewinne ohne Ende versprachen. So erging es einem Steuerberater, der im April 2017 von einem Freund, der eine Kfz-Werkstätte betreibt, auf Cryp Trade Capital und Optioment aufmerksam gemacht wurde.

Zwei Prozent Zinsen pro Woche klangen mehr als verlockend. “Er sagte, ich soll mitmachen. Ich probierte es aus und sah, dass man damit Geld machen kann”, sagt der Steuerberater zum KURIER. “Das habe ich dann auch in einer Information meinen Klienten mitgeteilt.” 25.000 Euro butterte er in die scheinbar erfolgversprechende Bitcoin-Systeme Cryp Trade Capital und Optioment. “Die ganze Wirtschaft basiert auf Vertrauen und ich habe einem Freund, den ich mehr als 20 Jahre kenne, vertraut”, sagt der Steuerexperte. “Er hat mir das System plausibel erklären können.” Ein teurer Irrtum. Schwerer Fehler Im vergangenen Oktober hat die Finanzmarktaufsicht (FMA) nicht nur Lions Trade Capital, sondern auch Cryp Trade Capital die weitere Tätigkeit untersagt, weil sie unerlaubt Einlagengeschäfte betrieben. Es fehlte die Bankkonzession. Die deutsche Finanzaufsicht Bafin hat die Rückabwicklung der Geschäfte angeordnet. “Eine Rückzahlung hat nicht stattgefunden”, sagt der Steuerberater. Und Optioment hat sich als mutmaßliches Betrugskonstrukt entpuppt. Das Geld des Steuerberaters ist futsch, genauso wie das vieler anderer Betroffener. Die tollen Zinsgewinne gab nämlich nur auf dem Papier.[/su_nt_quote]

Aufgrund der fehlenden Bankkonzeesion hat die Finanzmarktaufsicht (FMA) nicht nur Lions Trade Capital, sondern auch Cryp Trade Capital die weitere Tätigkeit untersagt, weil sie unerlaubt Einlagengeschäfte betrieben.

Die deutsche Finanzaufsicht Bafin hat die Rückabwicklung der Geschäfte angeordnet, aber eine Rückzahlung hat nicht stattgefunden. Optioment hat sich als mutmaßliches Betrugskonstrukt entpuppt. Das Geld des Steuerberaters ist weg, genauso wie das vieler anderer Betroffener. Die hohen Zinsgewinne gab nämlich nur auf dem Papier.

Unser Kanzlei vertritt mehrere geschädigte Anleger und wir planen eine Sammelklage. Zu prüfen ist, ob ein Behördenversagen vorliegt. Es stellt sich dabei die Frage, ob nicht ein konzessionspflichtiges Wertpapiergeschäft vorliegt, wenn es eine Wertpapier-Dienstleistung ist, ist die FMA zuständig. Diese hat vor den genannten Bitcoin-Abzockern nicht nur gewarnt, sondern zum Teil auch Anzeigen erstattet.

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