SIEG von MEL -Anlegern gegen Meinl Bank AG

Wir konnten für einen Mandanten von uns vor dem HG Wien erfolgreich die Rückabwicklung der als vermeintlich sicher beworbenen Wertpapieren Meinl European Land gegen Meinl Bank durchsetzten.

 

Das Urteil hat sicherlich enorme Breitenwirkung; zumal mehre hundert Mandanten von uns in jeweils ähnlich gelagerten Praralleverfahren vertreten werden.

 

Wir hoffen, dass das das vorliegenden Urteile Präjudizwirkung entfaltet und so auch in den weiteren anhängigen Verfahren so hunderten betroffenen Anlegern der erlittene Vertrauenschaden ersetzt wird.

 

Weiters haben wir mittlerweile in den anhängigen Verfahren erreichen können, dass die Verfahren mit Zustimmung der beklagten Meinl Bank unterbrochen werden, bis die Musterverfahren entschieden werden.

 

Jedem Meinl- Anleger der sich mit seinem erheblichen Schaden nicht ohne weiteres abfinden möchte empfehlen wir, sich der von uns angebotenen Sammelvertretung anzuschließen. Gerade durch die Bündelung von Interessen und finanziellen Mitteln kann effizient und mit möglichst geringen Kostenaufwand ihr Recht durchgesetzt werden.
Die Details entnehmen Sie bitte folgenden Dokumenten:

 

 

 


 

Konkursverfahren: Lehman Brothers Treasury Co. B.V. (LBT) & Lehman Brothers Holding Inc. (LBHI)

Konkursverfahren:                          Lehman Brothers Treasury Co. B.V. (LBT) &

                                               Lehman Brothers Holding Inc. (LBHI)

 

Sehr geehrte Damen und Herren!

 

Wir haben in letzter Zeit bereits zahlreiche Anfragen von Anleger/Gläubiger in/von LEHMAN- Anleihen erhalten. Diese Anleger haben uns um Information ersucht.

 

In der Folge möchte ich Sie gerne über die Konkursverfahren und die grundsätzlichen Möglichkeiten Ihrer Rechtsdurchsetzung informieren; ich darf jedoch darauf hinweisen, dass diese Information keine Rechtsberatung darstellt und daher ohne Gewähr auf Richtigkeit und Vollständigkeit gegeben wird.

 

Eine Vertretung von Lehman-Anleger kann von uns in Amsterdam, nicht aber in den USA erfolgen. Sollten sie eine rechtsfreundliche Vertretung in den USA wünschen, können wir gerne den Kontakt zu unserer USA-Partner-Kanzlei für Sie herstellen.

 

Betroffen sind jedenfalls Anleger, die in nachfolgende Produkte investiert haben:

·         LBT – ISIN: XS0288524795, WKN: AOGYCP

·         Diversified Yield Note I, 2006-2016, ISIN XS0280166116

·         Diversified Yield Note II, 2007-2017, ISIN XS0288524795

·         Swing Plus Garant, ISIN XS0231181222

·         SWING Plus Garant II, ISIN XS0238228901

·         Dragon FX Garant ISIN: XS0268043709 (Euromedium- Therme Note Program $ 60 Mill.)

·         Real Estate Revival Garant, ISIN: DE000AOTLKY4 bzw. ISIN: DE000AOTN6J5

 

Die Ansprüche der Anleger sind nach den Ansprüchen in den verschiedenen Insolvenzverfahren zu unterscheiden:

 

Es sind derzeit 2 Konkursverfahren anhängig: Lehman Brothers Treasury Co. B.V. (LBT) in Amsterdam einerseits und Lehman Brothers Holding Inc. (LBHI) New York andererseits.

 

Es kommt zunächst darauf an, welches Unternehmen Emittent des jeweiligen Zertifikates ist. Diese Informationen waren häufig nicht offensichtlich, manchmal finden sich in den Werbeprospekten der Bank aber Hinweise hierzu. Sollten Sie keine Angaben finden, helfen wir Ihnen gerne weiter.

 

Ansprüche aus Zertifikaten, die von Lehman-Brothers Treasury Co. B.V. (LBT) emittiert wurden, sind im Insolvenzverfahren vor dem Amtsgericht in Amsterdam anzumelden. Zusätzlich kommen bei einigen Zertifikaten Ansprüche in den amerikanischen Insolvenzverfahren in Betracht, wenn LBHI  als Garantiegeber haftet.

 

Nachdem die Emittentin der meisten Produkte jeweils die LBT ist und der Garant die LBHI ist, erscheint es für Anleger notwendig, in beiden Konkursverfahren Forderungen anzumelden.

 

a)    Insolvenzverfahren in den USA  – Chapter 11-Verfahren der Lehman Brothers Holding Inc. (LBHI)

 

Ansprüche aus Zertifikaten, die von LBT emittiert wurden und bei denen eine Garantie der LBHI besteht, sind (auch) in den USA anzumelden.

 

Die Anmeldung kann grundsätzlich durch den Anleger selbst erfolgen. Ich gebe aber zu bedenken, dass die Anmeldung in den USA in englischer Sprache zu erfolgen habe und es nötig werden könnte, dass man die Ansprüche begründet.

 

Da wir – wie bereits ausgeführt – in den USA keine Vertretung vornehmen können, haben wir beschlossen,  die Vertretung durch unsere USA-Partnerkanzlei anzubieten. Sollten Sie daran Interesse haben, ersuchen wir um Ihre Mitteilung.

 

Informationen und Anmeldeformulare wurden unter der Internetadresse: http://chapter11.epiqsystems.com veröffentlicht.

 

Offiziell wurde noch keine Frist festgesetzt; allerdings ist Gläubigern der LBHI zu empfehlen, ihre Ansprüche bis zum 30. Juni 2009 anzumelden (der Termin muss vom Gericht erst bestätigt werden).

 

Die Anmeldung hat mittels beiliegenden Formulars zu erfolgen. Dieses ist ausgefüllt (vgl. Beiliegende Ausfüllanleitung) samt Kopien allfälliger Nachweise (z.B. Depotauszug) an folgende Adresse zu senden:

 

Lehman Brothers Holdings Claims Processing

c/o Epiq Bankruptcy Solutions, LLC

FDR Station, P.O. Box 5076

New York, NY 10150-5076

 

Sämtliche Anmeldungen werden vom US-Konkursgericht auf der Website veröffentlicht!

 

b)   Insolvenzverfahren der Lehman Brothers Treasury Co. B.V. (LBT)

 

Nach Angabe des  Insolvenzverwalters, laufen auch hier noch keine konkreten Fristen. Inhaber der betroffenen Zertifikate können sich im Insolvenzverfahren registrieren lassen.

 

Nachdem eine Fülle unserer Mandanten von der Lehman-Pleite betroffen ist, haben wir beschlossen Ihnen dafür rechtliche Vertretung anzubieten.

 

Wir bitten Ihnen an, als Anleger in Lehmanzertifikate sich gegen ein Pauschalhonorar von € 200,– zuzüglich 20% Ust von uns beraten zu lassen. Von diesem Pauschalhonorar sind folgende Leistungen enthalten:

 

·         Aufnahme in die Lehman-Geschädigten Kartei

·         Basisberatung (Auskunft über Details Ihrer Veranlagung: Emittent, Garant, WP- Nr., betroffene Konkursverfahren,…)

·         Informationen über Verfahrensstand und Verlauf des Konkursverfahrens in Amsterdam

·         Registrierung als Anleger beim Insolvenzverwalter

 

Konkrete Kosten für weitere Tätigkeiten (Forderungsanmeldung,…) sind von der Investitionssumme und dem Aufwand abhängig und werden erst nach Bekanntwerden der Details bekannt gegeben.

 

2. Weitere Ansprüche gegen die beratenden Banken

 

Zu Prüfen sind auch allfällige Ansprüche wegen Prospektfehlerhaftung und/oder Beraterhaftung.

 

Bei der Emission der Zertifikate musste nach dem Kapitalmarktprospektgesetz (KMG) Prospekte erstellt werden, die die Anleger umfassend und richtig informierten und über alle Risiken aufklärten.

 

Bei Zertifikaten gibt es dabei grundsätzlich ein  – oft übersehendes  – Risiko, Nämlich das Bonitätsrisiko des Emittenten, der dem Anleger nach Ende der Laufzeit den vereinbarten Betrag zurückzahlen muss. Dh der Emittent muss solvent sein.

 

Information über den Emittenten und seine wirtschaftliche Lage  sind daher für den Anleger wichtig, um sich ein umfassendes Bild über das Risiko seines Investments machen zu können.

 

In jedem Fall muss sowohl Prospekt als auch die beratende Bank über das entsprechende Risiko aufklären!

 

Oft war dieses Risiko in den Prospekten jedoch nicht ausreichend erläutert. In einigen Werbeprospekten der Banken wurden entsprechende Angaben zum Emittenten oder Garanten bewusst verschwiegen, um die Anleger zu täuschen.

 

Auch die Risikodarstellungen in den Prospekten genügten oft nicht der Regel der gesetzlichen Anforderungen. Insbesondere wurde das Totalverlustrisiko nicht umfassend dargestellt, sondern häufig nur in Bezug auf Entwicklungen der Verzinsung der Produkte erwähnt. Über das Emittentenrisiko, welches sich im ggst. Fall letztendlich realisiert  hat, wurde in der Regel in den von den Banken verwendeten Verkaufsprospekten kaum hingewiesen!

 

Es gibt daher berechtigte Hoffnungen der Anleger, dass die Banken außergerichtlich oder notfalls gerichtlich gezwungen werden können, die entstandenen Schäden zu ersetzen.

 

Viele Anleger haben jedoch entsprechende Risikoprofile unterzeichnet. Derartige „Beratungsprotokolle“ können es dem Anleger schwer machen, seine Ansprüche tatsächlich durchzusetzen.

 

Eine Beurteilung Ihrer allfälligen Schadenersatzansprüche kann nur bezogen auf den individuellen Einzelfall im Rahmen eines ausführlichen Gespräches über die „Beratung“ erfolgen. Fragebögen können für diesen Zweck nur erste Anhaltspunkte liefern.

 

Im Einzelfall kann daher die Beweissituation für den Anleger gut aussehen, z.B. wenn schriftliche Unterlagen zur Verfügung stehen oder Zeugen vorhanden sind. Insbesondere auch Fehler der Verkaufsprospekte sind in aller Regel leichter nachweisbar, da urkundlich belegbar.

 

Zu beachten sind jedenfalls die Verjährungsfristen:

Es ist zu unterscheiden zwischen Irrtumsanfechtung wegen Falschinformation, die zu einer Rückabwicklung des Geschäftes führen würde einerseits und Schadenersatzansprüche (Differenz Einzahlung/Rückzahlung aus den Konkursen zuzüglich Kosten aus Konkurs) andererseits.

 

Irrtumsanfechtungsansprüche des Anlegers verjähren innerhalb von 3 Jahren ab Erwerb des jeweiligen Veranlagungsproduktes.

 

Schadenersatzansprüche wegen rechtswidriger und schuldhafter Falschberatung verjähren hingegen binnen 3 Jahre ab Kenntnis vom konkreten Schaden und konkreten Schädiger, dh ab Kenntnis jenes Sachverhaltes die es dem Anleger ermöglicht, einen Fehler und Schaden festzustellen.

 

Irrtumsanfechtungs- und Schadenersatzprozesse sind mit einem Kostenrisiko verbunden. Daher sollte es Ziel der Anleger sein, sich zusammenzuschließen, um den Druck auf die betroffenen Verantwortlichen zu erhöhen. So können teure Gerichtsverfahren in einzelnen geeigneten Musterverfahren ausgefochten werden und im Erfolgsfall das Ergebnis auf andere Anleger umgebrochen werden.

 

Aber auch im außergerichtlichen Verfahren kann anwaltliche Hilfe bereits zu wesentlich besseren Ergebnissen führen. Es zeigt sich immer wieder, dass erst die fachkundige Hilfe zu entsprechend besseren Ergebnissen führt.

 

Sollten sie uns in dieser Sache eine Mandant erteilen wollen, so ersuchen wir Sie beiliegende Vollmacht ausgefüllt an uns zu Retournieren. In diesem Fall  stehen wir für Ihre Rückfragen gerne zur Verfügung.

 

Ich verbleibe

 

mit freundlichen Grüßen

Wolfgang Haslinger

 

 

Dr. Wolfgang Haslinger, LL.M.

 

Neumayer, Walter & Haslinger

Rechtsanwälte-Partnerschaft – Lawyers partnership

Members of Balms Group International

A-1030 Wien, Baumannstraße 9/11               

Telefon: 0043/1/712 84 79                 

Telefax:  0043/1/714 52 47                               

www.balms.com              

e-mail:  rechtsanwalt@neumayer-walter.at

 

 

Bankverbindungen: BACA Kto.-Nr.0955 31224 00,

IBAN: AT56 1100 0095 5312 2400, BIC BKAUATWW

 

UST-ID: ATU 43920307, FN 157871 p

Gemäß § 19a RAO verlangt der gefertigte Anwalt die Bezahlung sämtlicher Kosten zu seinen Handen

Immofinanz/Immoeast/AWD

Sehr geehrte/r Aktionär der Immofinanz AG und/oder Immoeast AG,

 

Sie sind Aktionärin oder Aktionär der Immofinanz AG und/oder der Immoeast AG. Sie wurden auf Grund der Malversationen in den Gesellschaften und dem enormen Kursverfall der Aktien geschädigt. Wenn auch Sie der Meinung sind, dass Sie sich derartige Vorkommnisse nicht ohne weiteres gefallen lassen sollen, dann sollten Sie sich an uns wenden.

 

Wir gehen davon aus, dass Ihnen der Sachverhalt über die Gründe des Kursverfalles der Aktien der Immofinanz AG und Immoeast AG bekannt ist. Ungeachtet dieses Umstandes erscheint es mir wichtig die wesentlichen Eckpunkte darzustellen:

 

Im Oktober 2008 wurde bekannt, dass die Immoeast im Geschäftsjahr 2007/08 eine Anleihe der Immofinanz Beteiligung AG im Ausmaß von rund € 800 Mio. zeichnete. Die Immofinanz Beteiligungs AG ist nicht zu verwechseln mit der Immofinanz AG. Hinter der Immofinanz Beteiligungs AG stecken 2 Liechtensteiner Stiftungen, die Stiftung Camilla zu 99% und die Stiftung Stephanie mit 1%. Wer die handelnden Personen und Verantwortlichen hinter dieser Stiftung sind, ist derzeit nicht gesichert. Bekannt ist jedenfalls, dass die Stiftungen durch einen Schweizer Bankier gegründet wurden, der im Aufsichtsrat der Constantia Privatbank saß.

 

Mit dem Geld der Anleihe erwarb die Immofinanz Beteiligungs AG Anteile an Tochterunternehmen der Constantia Privatbank (in Folge: CPB) – vermutlich hatten diese zu Zwecken der Kursstützung wiederum Aktien der Immofinanz AG und Immoeast AG erworben. Diese Beteiligungen haben hohe Wertverluste erlitten, sodass das Geld der Anleger zum großen Teil verloren scheint. Eine Haftung der Constantia Privatbank bzw. der Constantia Packaging B.V. erweist sich daher durchaus als prüfenswert.

 

Gegen den Ex-Immofinanz Vorstand Karl Petrikovics ist bereits bei der Staatsanwaltschaft Wien zu 611 St 25/08x ein Strafverfahren anhängig. Im Rahmen dieses Strafverfahrens wurden Hausdurchsuchungsbefehle erteilt und konzentrierte Hausdurchsuchungen vorgenommen.  Dabei wurden von der Staatsanwaltschaft Wien dem Vernehmen nach „die ganze EDV der Immofinanz und zahlreiche weitere Unterlagen“ beschlagnahmt.

 

In erster Linie erscheint es daher notwendig, dass sich Geschädigte Immofinanz/Immoeast Aktionäre und Aktionärinnen im Strafverfahren gegen Karl Petrikovics als Privatbeteiligte anschließen. Die Akteneinsicht und die Möglichkeit auch Beweisanträge im Strafverfahren zu stellen, stellen die wesentlichsten Maßnahmen dar, um den Sachverhalt aufzuarbeiten und so die Grundlage für die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen gegen die verantwortlichen Personen und Gesellschaften zu ermöglichen.

 

Auch soll es zu weiteren Malversationen im Bereich von Zahlungsflüssen zwischen Immofinanz, Immoeast, IBAG und anderen Gesellschaften im Einflussbereich der CPB gekommen sein. Es besteht daher gegen den Ex- Vorstand Karl Petrikovics der Verdacht, nicht autorisierte Buchungsvorgänge zur Verdeckung von Geldflüssen durchgeführt zu haben und nach Kursverlusten weitere Tarninstrumente (Anleihenemission) produziert zu haben. Die Staatsanwaltschaft Wien ermittelt aus diesen Gründen wegen Betrug, Bilanzfälschung und Untreue.

 

Insbesondere im Bereich der Kapitalerhöhung der Immoeast im Mai 2007 besteht der begründete Verdacht, des geplanten Betruges. So zeichnete die Immofinanz im Wert von € 1,5 Mrd. Aktien der Immoeast, wobei die Finanzierung wiederum von Immoeast erfolgte. Das bedeutet im Ergebnis, dass die Immoeast AG bei ihrer Kapitalerhöhung 2007 im Ausmaß von € 1,5 Mrd. eigene Aktien (wirtschaftlich gesehen) erworben hat. Die Immofinanz selbst konnte dann einen großen Teil der Immoeast Aktien auf den Markt nicht platzieren, sodass Immoeast Aktien im Gegenwert von € 900 Mio. von der IBAG übernommen wurden.

 

Inzwischen wurde bekannt, dass Ex- Immofinanz Chef Karl Petrikovics über umfangreiches Immobilienvermögen, insgesamt über 17 verschiedene Grundstückseinlagen verfügt. Es wird daher wichtig sein im Rahmen des Strafverfahrens zu versuchen, auf diese Liegenschaften, sowie weitere Vermögenswerte des Ex-Vorstandes zu greifen.

 

Mandanten, die der Ansicht sind, betreffend Ihrer Immofinanz/Immoeast Veranlagung über die Risiken nicht ordnungsgemäß aufgeklärt worden zu sein, können sich ebenso gerne an uns wenden; die Vertretung von Geschädigten Anlegern wegen Beratungsfehlern zählt im Veranlagungs- und Versicherungsbereich zu unseren Spezialgebieten.

 

Quelle: Neumayer, Walter & Haslinger Rechtsanwälte

 

 

Sofern Sie keine Direkt-Mandat an uns erteilen möchten, besteht auch die Möglichkeit, sich dem Verein www.immoverlust.at anzuschließen.

 

Der Verein immoverlust.at Anlegerschutzverein für Aktionäre und Aktionärinnen der Immofinanz und Immoeast wurde gegründet, um durch ein koordiniertes und geschlossenes Auftreten gegenüber den Verantwortlichen des Immofinanz/Immoeast Skandales die Interessen der geschädigten Aktionärinnen und Aktionäre effizient zu vertreten. Je größer dabei die Gruppe der Vereinsmitglieder ist, desto größer sind auch die Chancen einer Durchsetzung unserer Ansprüche.

 

Der Verein handelt völlig unabhängig von den betroffenen Gesellschaften. Der Verein ist daher in der Auswahl der Zielsetzungen und rechtlichen Maßnahmen zur Durchsetzung Ihrer Schadenersatzansprüche völlig unabhängig.

 

Mitglied des Vereines www.immoverlust.at werden

 

Sind Sie geschädigter Aktionär der Immofinanz und/ Immoeast AG? Wenn Sie diese Frage mit ja beantworten können und Sie sich unserer geschlossenen und koordinierten Vorgehensweise gegen die verantwortlichen Schädiger Ihres Immoverlustes anschließen möchten, so können Sie gerne unserem Verein beitreten.

 

Bitte füllen Sie zu diesem Zweck auf unsere Website www.immoverlust.at das Datenformular vollständig aus; Sie erhalten dann von unserem Vereinssekretariat ein  Beitrittsformular zugesendet. Sobald Sie dieses ausgefüllt an das Vereinssekretariat übersendet haben werden Sie durch den Vorstand des Vereines aufgenommen. Sie erhalten dann Ihre Beitrittsbestätigung.  Wir vertreten dann – im Rahmen der vom Vereinsvorstand beschlossenen Aktivitäten – Ihre Interessen im Fall Immofinanz/Immoeast unentgeltlich vertreten.

 

Weiter Informationen finden Sie auf unsere Website unter www.immoverlust.at

 

Quelle: www.immoverlust.at