„Best Advice“   – Versicherungsagenden– u. Makler sowie Vermögensberater in der Pflicht – Haftungsfallen vermeiden

Versicherungsvermittler und Vermögensberater unterliegen dem strengen Regime zahlreicher gesetzlicher Vorschriften, die Berater ihren Kunden gegenüber zu Best Adviceverpflichten. Dabei gilt es, um Haftungsfallen durch ungerechtfertigte Kundenreklamationen zu vermeiden, die Beratungssituation bestmöglich zu dokumentieren. Wie meistens liegen hier die Tücken im Detail! Der für Versicherungs- und Anlegerrecht spezialisierte Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Haslinger dazu:  „Im Laufe der Finanzkrise hat sich herausgestellt, dass mit ihren Finanzprodukten unzufriedene Kunden (oftmals mit Unterstützung ihrer Rechtsschutzversicherung) ungerechtfertigte Beratungsmängel behaupten. Aus meiner Praxis weiß ich, dass ohne entsprechende Dokumentation der (damalige) Kundenwünsche, Bedürfnisse und Risikobereitschaft, es Beratern nicht gelingt die Ordnungsgemäßheit der Beratung unter Beweis zu stellen. Die Beweislast liegt dabei jedoch  nach der Judikatur immer beim Berater! Wenn auch die Berater z.B. bei Wertpapiervermittlungen bereits sehr sensibilisiert sind zeigt sich, dass gerade im Bereich der Versicherungsvermittlung die (nach dem Gesetz erforderliche) Dokumentation nicht oder nur unzureichend erfolgt: Vielen Vermittlern ist nicht bewusst, dass oftmals die von den Produktgebern zur Verfügung gestellten Antrags- und Risikoformulare nicht ausreichend sind, um den Dokumentationspflichten nachzukommen; Bspw. ist gemäß § 28 MaklerG zwingend, dass bei Versicherungsvermittlungen eine „angemessene Risikoanalyse“ und ein „angemessenes Deckungskonzept“ erstellt werden muss, wobei gemäß Gewerbeordnung überdies die Verpflichtung besteht, dies auf dauerhaften Datenträgern (zumeist in Papierform) zu dokumentieren.“

Im Zuge der Finanzkrise ist neu hinzugekommen, dass Versicherungsvermittler nun auch verpflichtet sind, die Solvenz des Versicherers im Rahmen der zugänglichen fachlichen Informationen zu prüfen, soweit dies bei der Auswahl des Versicherers zur sorgfältigen Wahrung der Interessen des Versicherungskunden notwendig ist. Aus gegebenem Anlass bietet die auf Versicherungs- und Anlegerrecht spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei Neumayer, Walter & Haslinger einen kostenlosen Erst-Check für Versicherungsvermittler und Vermögensberater an, in dessen Rahmen die von interessierten Vermittlern bereitgestellten Unterlagen (Kundenrahmenvereinbarungen, Anlegerprofile, ….) auf ihre Adaptionswürdigkeit untersucht werden. Bei Interesse wenden Sie sich bitte direkt, am besten per Email an uns.

 

 

 

 

 

Finanznews: Provisionssystem durch OGH gefährdet + MiFID 2 + UID-Nummer und Vorsteuerabzug + Zahlscheingebühr retour holen

Vor einigen Tagen wurde ein OGH-Urteil bekannt, das von manchen Zeitungen mit “Provisionssystem von Ex-AWD und Co fällt” tituliert wurde. Eine Einschätzung unserer Kanzlei im ersten Beitrag zeigt auf, was das Urteil tatsächlich bedeutet.

Da die EU-Institutionen noch knapp vor Sperrschluss (EU-Wahl) die neue Richtlinie MiFID 2 finalisierthaben, konnten wir unser Praxishandbuch WAG & MiFID aktualisieren. Erfahren Sie schon jetzt, was zu tun ist, um die neuen Vorschriften zu erfüllen und Ihr Unternehmen darauf vorzubereiten.

Prüfen Sie, ob die UID-Nummer auf erhaltenen Rechnungen stimmt? Falls nicht, droht bei Fehlern der Verlust des Vorsteuer-Abzugs. Warum das so ist und wie Sie einfach die UID überprüfen, erfahren Sie im 3.Beitrag.

Abschließend berichten wir über den aktuellen Stand zur Zahlscheingebühr. Hier hat der Europäische Gerichtshof ein Machtwort gesprochen. Der VKI bereitet sich bereits auf eine große Rückforderungsaktion vor.

1) OGH-Urteil zur Provisionsabrechnung. Folgt das Aus? 
Kürzlich hat der OGH über Provisionsvorschüsse, Storno und danach folgende Rückforderungen entschieden.
Was bedeutet das Urteil? Was sind die Konsequenzen? Lesen Sie dazu die Einschätzung der Kanzlei Neumayer, Walter & Haslinger hier: http://www.b2b-projekte.at/kanzlei-neumayer-beurteilt-ogh-urteil-zu-berater-honorar.html

2) Praxishandbuch WAG auf MiFID 2 aktualisiert
Die EU Institutionen haben knapp vor der nun folgenden EU-Wahlen doch noch die jahrelangen Verhandlungen über MIFID 2 abgeschlossen. Wie das neue Berufsrecht für die Wertpapier- und Finanzdienstleistung künftig aussehen wird? Das erfahren Sie im aktualisierten Werk: Details hier: http://www.b2b-projekte.at/praxisbuch-wag—mifid.html

3) Prüfen Sie UID-Nummern Ihrer Rechnungen – sonst droht Verlust Vorsteuerabzug!
Aufgrund von Entscheidungen des Unabhängigen FinanzSenats fordert die Finanzbehörde nicht nur die optische, sondern auch die Prüfung auf Richtigkeit der UID-Nummer. Warum und wie Sie das tun können,erfahren Sie hier: http://www.b2b-projekte.at/uid-pruefen,-sonst-kein-abzug-vorsteuer-moeglich.html

4) EUGH spricht Machtwort zur Zahlscheingebühr
4,5 Jahre nach Erlass des Zahlungsdienstegesetzes in Österreich scheint nun das Ende der Gebühr eingeläutet zu sein. Der VKI bereitet bereits die große Sammelaktion zum Rückfordern vor.
Details hier: http://www.b2b-projekte.at/eugh-spricht-machtwort-zu-zahlscheingebuehr.html

PS: BAV-Tag am 3. Juni:
Details hier: http://www.b2b-projekte.at/1.bav-tag-2014.html

PPS: fit & proper-Vorbereitungskurs 11. Juni
Details hier: http://www.b2b-projekte.at/wag-streifzug-mit-dr.-j.-neumayer.html