Causa MEL – wie zahnlos ist die Strafjustiz in Anlegerfällen

In Sachen Meinl European Land ist nunmehr kürzlich die Benachrichtigung von der Einstellung des Ermittlungsverfahrens gegen Julius Meinl u.a. an alle beteiligten geschädigten Anleger ergangen. 

Aus der Einstellungsbegründung geht hervor, dass dem Hauptbeschuldigten ein entsprechender Vorsatz auf eine Schädigung im Sinne des § 146 StGB oder eine unrechtmäßige Bereicherung nicht nachzuweisen ist und deshalb keine Anklage zu erheben ist.

Ähnliche Ausführungen finden sich auch zu den übrigen Beschuldigten in der Einstellungsbegründung zum Strafverfahren 608 St 1/08w der Staatsanwaltschaft Wien. 

Es ist dies bedauerlicherweise nicht der erste Fall, bei dem sich zeigt, dass unsere Strafjustizbehörden bei bewusst unter Beiziehung vieler Berater undurchsichtig gestalteten Anlegermodellen, mit denen durch Täuschung zahlreiche Anleger um ihr Geld gebracht werden, zahnlos zuschauen müssen. 

Autorinnen:

Mag. Ulrich Walter, Kanzleipartner bei Neumayer & Walter Rechtsanwälte KG. 

Mag. Dominique Perl, Rechtsanwaltsanwärterin bei Neumayer & Walter Rechtsanwälte KG. 

Neue Klagewelle gegen Meinl European Land (MEL)

[su_nt_quote name=”Kid Möchel” meta=”Kurier, 17.05.2018″]Rund 70.000 MEL-Geschädigte könnten doch noch vor Gericht ziehen, weil neue Urteile diese rechtliche Möglichkeit eröffnen. Vor mittlerweile zehn Jahren ist der 1,8 Milliarden Euro schwere Anlageskandalum die Immobilienholding Meinl European Land (MEL) und die Meinl Bankgeplatzt. Dabei wurden Tausende Sparer mit mutmaßlich falschen Verlockerungen um viel Geld gebracht. Laut österreichischen Gerichten gingen die Anleger aufgrund der Werbebroschüren fälschlicherweise davon aus, dass bei den MEL-Zertifikaten keine Wertverlustrisiko bestehe. Das Gegenteil war der Fall. Viele Geschädigte schrieben ihr Erspartes schweren Herzens ab und zogen innerhalb der dreijährigen Verjährungsfrist für Schadenersatzforderungen nicht vor Gericht. Doch nun werden die Karten neu gemischt, weil die Gerichte Betroffenen nun de facto 30 Jahre Zeit geben, die Privatbank zu klagen.[/su_nt_quote]

Unsere Kanzlei hat mit Kapitalmarktanwalt Johannes Neumayer und Ulrich Salburg, Anwalt des Prozessfinanzierers AdvoFin, vor dem Handelsgericht Wien mehrere brisante Urteile erstritten.  Das Handelsgericht hat festgestellt, dass die Meinl Bank ihre Anlegerin den Werbebroschüren über die Risikogeneigtheit der MEL-Zertifikate arglistig getäuscht hat. Für die Meinl Bank haben diese Arglist-Urteile nun fatale Folgen. Der Tatbestand Arglist ist im Zivilrecht, was im Strafrecht der Betrug ist. Arglist verjährt erst nach 30 Jahren.

[su_nt_box style=”green” closable=”un-closable”]Anleger haben ab Kenntnis ihres Schadens 30 Jahre Zeit, gegen die Meinl Bank vor Gericht zu ziehen. Voraussetzung ist dabei, dass sie die MEL-Zertifikate in den Jahren 2005 bis 2007 gekauft haben und noch über die entsprechende Unterlagen verfügen.[/su_nt_box]

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Verlust durch MEL? Geltendmachung der Ansprüche nach wie vor möglich!

Hilfe für MEINL-Geschädigte – Sammelintervention für Geschädigte der Meinl European Land (MEL), nunmehr ATRIUM

Gerade in Hinblick auf die nunmehrig medienbekannte Vergleichs-Welle für MEL Geschädigte und dem aktuellen OGH URTEIL, haben wir in letzter Zeit eine Vielzahl von Anfragen von Geschädigten der MEL, nunmehr ATRIUM erhalten!

[su_nt_box style=”green” closable=”un-closable”]Aufgrund des großen Interesses in dieser Angelegenheit und auf Grund unserer umfassenden (erfolgreichen) Erfahrungen im Anlegerschadensfällen (AMIS, AVW, MEL, Immofinanz, Schifffonds, Immo-Fonds, Alpine Anleihen, CHF-Kredite usw) haben wir uns dazu entschlossen, Meinl Geschädigten – im Rahmen einer Gruppenintervention – Hilfestellung zu geben.[/su_nt_box]

Unzählige Anleger mussten die leidvolle Erfahrung machen, dass Angaben der Meinl-Gruppe sich als unwahr heraus gestellt haben.

Insbesondere hat der OGH die für die MEINL European Land herausgegebenen Verkaufsunterlagen als irreführend betreffend die vermeintliche Sicherheit eine Immobilienaktie beurteilt.

Unlängst hat der Oberste Gerichtshof daher Schadenersatzansprüche gegen die MEINL BANK AG wie folgt bestätigt:

[su_nt_box style=”green” closable=”un-closable”]„Wer Verkaufsunterlagen, welche in weiterer Folge an einen unbestimmbaren Adressatenkreis ausgefolgt werden, vorsätzlich mit irreführenden, respektive unrichtigen Angaben versieht, nimmt damit auch mögliche daraus ursächliche Schäden zumindest billigend in Kauf“, heißt in der Entscheidung des vierten Senats des Obersten Gerichtshofs. „Die Meinl Bank haftet den Klägern daher auch hier wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung für den geltend gemachten Schaden.“[/su_nt_box]

Diese Schadenersatzansprüche können kostengünstig in dem gegen div. Verdächte der Meinl Bank AG ua. Gesellschaften vor dem Landesgericht für Strafsachen Wien anhängigen Strafverfahren angemeldet werden und damit gerichtsanhängig gemacht werde.

[su_nt_box style=”green” closable=”un-closable”]Wie empfehlen daher nachdrücklich uns im Rahmen der Gruppenintervention zu beauftragen, Ihre Schadenersatzansprüche als Privatbeteiligter im Rahmen des Strafverfahrens an zu melden. Außer unserem Honorar fällt für Sie dabei keine Kostenrisiko an.[/su_nt_box]

Jeder geschädigte Anleger – gleich ob die Aktien noch gehalten werden oder aber mit Verlust verkauft wurden – kann sich durch einen Privatbeteiligtenanschluss dem Strafverfahren auch heute noch anschließen. Das Gericht hat dann den Schaden des Anlegers zu prüfen und für den Fall, dass es zu einer Verurteilung der Verantwortlichen kommt, den Schadensbetrag zuzusprechen. So kann ein Anleger ggf. ohne besonderes Kostenrisiko zu einem Exekutionstitel kommen.

  • Das derzeitige Vergleichsanbot gilt nur für jene Anleger, die sich bereits in der Vergangenheit als Privatbeteiligte dem Strafverfahren angeschlossen haben;
  • allerdings: Die bisherigen Erfahrungen haben gezeigt, dass die MEINL BANK AG ua. ein großes Interesse gezeigt haben, Anleger, die sich als Privatbeteiligte angeschlossen haben, eine Vergleichsanbot zu machen um den Rechtsfrieden herzustellen.
  • Wir gehen daher davon aus, dass auch Anleger, die sich jetzt erst dem Strafverfahren als Privatbeteiligte anschließen, – in einem zweiten Schritt – noch in eine Vergleichslösung eingebunden werden können!

CONCLUSIO – weitere Vorgangsweise

Aus all diesen Gründen kann jedem Meinl- Anleger der sich mit seinem erheblichen Schaden nicht ohne weiteres abfinden möchte nur empfohlen werden, sich der Sammelvertretung anzuschließen.

Für Ihre Rückfragen steht Ihnen unsere Kanzlei gerne zur Verfügung!

[su_nt_box style=”green” closable=”un-closable”]Weiteres entnehmen Sie bitte folgenden Beilagen:

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MEL Neues Sensationsurtei

Erstmals bestätigte ein Gericht die Irreführung des Anlegers in Meinl European Land aufgrund der verheimlichten Rückkäufe 2006 und der laut Sachverständigengutachten dadurch bewirkten Kursstabilisierung (Stetigkeit des Mel Kurses)und des dadurch erweckte Eindruckes einer wertstabilien Anlage.

OGH Urteil MEL, bahnbrechende Entscheidung

Am 29.9.2010 haben wir eine bahnbrechende Entscheidung vor dem OGH zu 4 OB 65/10b erwirkt.

In dieser Entscheidung hat der OGH ausgesprochen, das die Meinl Bank AG für Irreführung von MEL-Anlegern haftet; dies auch bei Zwischenschaltung von Vermittlern von Wertpapierfirmen;

Die Entscheidung ist bahnbrechend für tausende anhängige Gerichtsverfahren unter anderem auch für die von uns gegen die Constantia geführten Verfahren, da der OGH ausgesprochen hat, dass Angaben in derartigen Verkaufsprospekten Vertragshinhalt werden und daher zb eine Irrtum über die Risikolosigkeit eines Wertpapieres ein wesentlicher Geschäftsirrtum ist, der den Anleger dazu berechtigt den Kaufpreis des Wertpapieres Zug um Zug gegen Rückgabe des WP zu verlangen.

Zum Dragon FX Garant und Real Estate Revial Garant liegen uns drei weitere siegreiche Urteile des Handelsgerichtes vor;
Aktuelle OLG Entscheidung erwarten wir mit Spannung und gegen davon aus, dass diese sich an der nun aktuellen OGH Entscheidung orientieren.

Wir hoffen Ihnen schon bald weitere positive Nachrichten mittzuteilen und bedanken uns für das erteilte Vertrauen.

Wir verbleiben

mit freundlichen Grüßen
Neumayer, Walter & Haslinger
Rechtsanwälte-Partnerschaft – Lawyers partnership
Members of Balms Group International

 

SIEG von MEL -Anlegern gegen Meinl Bank AG

Wir konnten für einen Mandanten von uns vor dem HG Wien erfolgreich die Rückabwicklung der als vermeintlich sicher beworbenen Wertpapieren Meinl European Land gegen Meinl Bank durchsetzten.

 

Das Urteil hat sicherlich enorme Breitenwirkung; zumal mehre hundert Mandanten von uns in jeweils ähnlich gelagerten Praralleverfahren vertreten werden.

 

Wir hoffen, dass das das vorliegenden Urteile Präjudizwirkung entfaltet und so auch in den weiteren anhängigen Verfahren so hunderten betroffenen Anlegern der erlittene Vertrauenschaden ersetzt wird.

 

Weiters haben wir mittlerweile in den anhängigen Verfahren erreichen können, dass die Verfahren mit Zustimmung der beklagten Meinl Bank unterbrochen werden, bis die Musterverfahren entschieden werden.

 

Jedem Meinl- Anleger der sich mit seinem erheblichen Schaden nicht ohne weiteres abfinden möchte empfehlen wir, sich der von uns angebotenen Sammelvertretung anzuschließen. Gerade durch die Bündelung von Interessen und finanziellen Mitteln kann effizient und mit möglichst geringen Kostenaufwand ihr Recht durchgesetzt werden.
Die Details entnehmen Sie bitte folgenden Dokumenten: