25 Jahre NEUMAYER & WALTER Rechtsanwälte Partnerschaft

Werte Mandantinnen und Mandaten!
Liebe Freunde unserer Kanzlei!

Wir freuen uns, mitteilen zu dürfen, dass wir, MMag. Dr. Johannes Neumayer und Mag. Ulrich Walter im März 2022 das 25 Jahre Jubiläum unserer erfolgreichen Zusammenarbeit und Kanzleipartnerschaft feiern dürfen.

Was wären wir ohne Sie, unsere großartigen Mandantinnen und Mandanten? Daher wollen wir uns in dieser herausfordernden Zeit herzlich für Ihre/Eure teils jahr(zehnt)elange Treue bedanken.

Leider ist unserer langjähriger Mitstreiter, Dr. Wolfgang Haslinger kürzlich aus unserer Kanzlei ausgeschieden, um seinen eigenen Weg zu gehen.

Unser Kanzleiteam steht Ihnen aber weiter unter den bisherigen Kontaktdaten mit großer Freude und Engagement unverändert zur Verfügung und wir freuen uns, wann immer wir helfen können, Ihnen zur Seite zu stehen.

In diesem Sinne wünschen wir Ihnen besinnliche Weihnachten, ein erfolgreiches neues Jahr und vor allem:  Bleiben Sie gesund!

Bitcoin-Betrug – “Da Vinci Investment Club”

Wenn Sie Opfer des Bitcoin-Betrugs in Bezug auf Investitionen beim “Da Vinci Investment Club” sind, können wir Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche helfen.

Nach den erhaltenen Informationen ist bereits ein Strafverfahren bei den österreichischen Strafverfolgungsbehörden anhängig (34 St 30/19f).

Wir bieten folgendes Paket für eine Pauschale in Höhe von € 300, – an

Unser Angebot:

  • Fortsetzung der Korrespondenz nach der ersten Kontaktaufnahme;
  • Vollmachtsbekanntgabe beim Gericht
  • Für Durchsetzung Ihrer Ansprüche: Einreichung des Privatbeteiligtenanschlusses im Strafverfahren, um Gerichtskosten zu vermeiden.
  • Fortsetzung der Überwachung des Strafverfahrens durch wiederholte Anträge auf Akteneinsicht;
  • Berichte über den Fortschritt des Ermittlungsverfahrens

Anforderungen für die Bearbeitung Ihrer Ansprüche:

Übermitteln Sie uns bitte Folgendes per E-Mail mit dem Betreff “Bitcoin-Betrug”:

  • die angehängte Vollmacht (.pdf Datei in Kopie ist ausreichend);
  • die Überweisungsbestätigung von € 300,–
  • Übermitteln Sie uns bitte noch weitere Informationen bezogen auf Ihre Investitionen:
    • Vertragsunterlagen
    • Kontoauszüge bezogen auf die geleisteten sowie erhaltenen Zahlungen sowie
    • Werbeunterlagen / Marketingmaterial.

Bitte beachten Sie, dass das Mandat erst nach einer Konfliktprüfung und dem Eingang des Pauschalbetrags auf unser Kanzleikonto bestätigt wird.

Zu diesem Zweck überweisen Sie bitte den Betrag in Höhe von € 300,– auf unser Konto, lautend auf

Neumayer, Walter & Haslinger Rechtsanwälte Partnerschaft,AT21 6000 0000 0184 1512, BIC: BAWAATWW

unter Angabe des Verwendungszwecks “BITCOIN-BETRUG + _________ Ihren vollständigen Namen”, um die Zahlungseingänge zuordnen zu können.

Im Falle einer Aussetzung des Verfahrens, bieten wir Ihnen die Möglichkeit, eine Beschwerde einzureichen, für welche zusätzliche Kosten anfallen werden. Selbstverständlich werden Sie darüber im Vorhinein informiert.

Bitte beachten Sie: Parallel zu der Möglichkeit, sich im Strafverfahren mit dem Privatbeteiligtenanschluss anzuschließen, besteht auch die Möglichkeit, eine Klage auf zivilrechtlichem Weg gegen die beteiligten Täter und andere mögliche Parteien (Schädiger) zu erheben, die für Ihren Schaden haften. Darüber hinaus strebt unsere Anwaltskanzlei eine finanzielle Deckung für die Prozesskosten durch die Rechtsschutzversicherungen unserer Mandanten zu erhalten, an. 

Sollte Ihr Fall für eine Zivilklage geeignet sein, werden wir Sie darüber in Kenntnis setzen und über die erforderlichen Schritte sowie Kosten informieren.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an uns.

Wir freuen uns auf eine Zusammenarbeit mit Ihnen!

Milliardenpleite des deutschen Container-Investment-Anbieters P&R

[su_nt_dropcap letter=”D”]A[/su_nt_dropcap]ie deutsche P&R Unternehmensgruppe ist insolvent. Geschädigt sind rund 54.000 Anleger mit Forderungen in Milliardenhöhe. Die Neumayer & Walter Rechtsanwälte Partnerschaft bereitet in Kooperation mit der Plattform für Sammelaktionen COBIN claims aufgrund der Vielzahl an Geschädigten eine Gruppenintervention vor um den Geschädigten eine kostengünstiges Vorgehen gegen Schädiger zu ermöglichen.

Siehe auch:

OTS: COBIN claims: Fall P&R Container-Investments – neue Sammelaktion für geschädigte Anleger

Tiroler Tageszeitung:Auch in Österreich gibt es Betroffene des P&R-Milliardenbetrugs

Was ist konkret passiert?

Ein steirisches Vermittlungsunternehmen vermittelte zumindest seit dem Jahr 2014 Investitionen in Schiffscontainer.

Angeboten wurde auch Investitionen bei der deutschen P&R Gebrauchtcontainer Vertriebs- und Verwaltungs-GmbH (P&R).

Nach Vertragsabschluss leisteten die Anleger eine Einmalzahlung an die P&R. Mit diesem Geld sollte dann von P&R Schiffscontainer gekauft werden. Die Anleger sollten Eigentümer dieser Container werden. Nach 5 Jahren würde die P&R diese Container zu einem im Vorhinein vereinbarten Preis wieder zurückkaufen. In der Zwischenzeit sollten durch die Vermietung an Reedereien Mieteinahmen generiert werden. P&R war dabei die gesamte Abwicklung und Überwachung der Vermietungen verantwortlich.

P&R garantierte dabei eine Tagesmiete an den Anleger, daraus sollte sich eine hohe Rendite ergeben.

Der Vermittler bewarb das Produkt als effizient, ertragsreich und sicher. Die Container seien jederzeit wiederverkaufbar, P&R hätte langjährige Erfahrung mit Schiffscontainern und würde nur mit Top Containerliesingunternehmen zusammenarbeiten.

So wurde es den Anlegern verkauft, es kam jedoch ganz anders. Mittlerweise ist die P&R Gebrauchtcontainer GmbH sowie 3 weitere deutsche P&R Gesellschaften in Konkurs. Der Schaden der Anleger geht in die Milliardenhöhe.

Der deutsche Masseverwalter und auch der steirische Vermittler haben bereits Mitteilungen an die Anleger versandt. Der Masseverwalter fordert die Anleger auf, sich mit ihrer Forderung dem Verfahren anzuschließen und auf die Geltendmachung von Eigentumsansprüchen zu verzichten.

Mittlerweile stellte sich heraus, dass P&R bereits 2007 weniger Container selbst kaufte als sie an die Anleger verkaufte. Es wurden auch Container verkauft, die gar nicht verkauft hätten werden dürfen, um garantierte Mieteinahmen an Anleger auszubezahlen. Dies führte dazu, dass noch weniger Mieteinahmen generiert wurden und schlussendlich keine Gelder mehr an Anleger ausbezahlt werden konnte. Die Insolvenz des Unternehmens war die Folge.

Bereits 2010 betrug die Differenz zwischen vorhandenen Containern und den Containern welche an Anleger verkauft wurden 600.000 Container. Bereits zu diesem Zeitpunkt hätte laut Masseverwalter ein Insolvenzantrag gestellt werden müssen. Tatsächlich aber wurden weitere Anleger angeworben um mit diesen Investitionen die Mieten der alten Anleger zu bezahlen.

Die Staatsanwaltschaft München ist bereits involviert. Eine Aufklärung wird durch den überraschenden Tod beider Geschäftsführer (einer 2016, der andere 2018) nicht gerade erleichtert.

Der Masseverwalter geht selbst bei optimistischer Betrachtung davon aus, dass erste Gelder erst 2020 fließen können. Selbst dann muss davon ausgegangen werden, dass diese nur einen kleinen Teil der investierten Summe abdecken.

[su_nt_box style=”green” closable=”un-closable”]Welche Möglichkeiten stehen geschädigten Anlegern offen?

Und wie kann die Neumayer & Walter Rechtsanwälte Partnerschaft Sie dabei unterstützen.

  • Eigentümern stehen in einem Insolvenzverfahren grundsätzlich bevorzugte Befriedigung vor allen anderen Massegläubigern zu. Es ist daher zu prüfen, ob und wenn ja wie die Eigentümerrechte der Anlegerrechte ausgeübt werden können und sollen. Die NW&H RA übernimmt gerne für Sie die Prüfung Ihrer Unterlagen und Ihrer Rechtsposition. Gerne übernehmen wir für Sie auch Deckungsanfragen an Ihre Rechtschutzversicherung. Aufgrund der Vielzahl an ähnlich gelagerten Fällen ist es der NW&H RA möglich diese Prüfung kostengünstig anzubieten.
  • Anleger müssen von ihren Beratern vollständig, richtig und rechtzeitig über die Risiken seiner Anlageentscheidung aufgeklärt werden. Der Kunde darf darauf vertrauen, dass dem Vermittler der nötige Einblick in das Anlageprodukt gewährt worden ist. Bei einer Schadenersatzklage gegen den Vermittler besteht die Möglichkeit das eingesetzte Geld vom Vermittler zurückzuerhalten.  Die NW&H RA übernehmen gerne bei Kostendeckung Ihrer Rechtschutzversicherung oder auch auf Ihren Wunsch hin per Direktabrechnung die Verfolgung Ihrer Ansprüche gegen die Vermittler der Anlage und vertreten Sie vor dem zuständigen Gericht.
  • Bei diesem Verfahren wird vor allem zu klären sein: Hat der Vermittler von den fehlenden Containern gewusst oder hätten sie dies wissen müssen? Wurden Anleger über die Sicherheit ihrer Anlage getäuscht. Hat der Vermittler über das Risiko einer Insolvenz der P&R aufgeklärt?
  • Achtung! Fristen laufen! Schadenersatzansprüche verjähren binnen 3 Jahren ab Kenntnis von Schaden und Schädiger. Geschädigte Anleger haben also nur begrenzt Zeit um Schadenersatzansprüche geltend zu machen. Die Neumayer & Walter RA Partnerschaft empfiehlt Ihnen daher dringend, sie mit Ihrer Vertretung zu beauftragen.

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[su_nt_button style=”green” target=”_blank” url=”mailto:rechtsanwalt@neumayer-walter.at”]Kontakt[/su_nt_button]

Wichtige News für Gläubiger der WW (WIENWERT) Anleihe/n– Gläubigerversammlung am 14.03.2018 vor dem HG Wien

[su_nt_toggle title=”Für geschädigte Anleger in WW WIENWERT Anleihen, insbes. nachfolgende Anleihen:” state=”closed”]ISIN: AT0000A0S9H0
ISIN: AT0000A12FY9
ISIN: AT0000A100Z7
ISIN: AT0000A190U9
ISIN: AT0000A190V7
ISIN: AT0000A19Q02
ISIN: AT0000A1D5Z6
ISIN: AT0000A1D608
ISIN: AT0000A1D616
ISIN: AT0000A1D624
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ISIN: AT0000A1H252
ISIN: AT0000A1H278
ISIN: AT0000A1H260
ISIN: AT0000A1LJK5
ISIN: AT0000A1P0K5[/su_nt_toggle]

Das Insolvenzgericht (HG Wien) hat „zur Vertretung der Rechte der Inhaber“ einen Kurator bestellt, nämlich RA Dr. Pariasek & RA Dr. Freimüller.

► Die für Anleihen-Anleger (gefährliche) Konsequenz dieser Bestellung

Die selbständige Geltendmachung von Anleger-Rechten durch einzelne Anleihen- Inhaber soll/könnte ausgeschlossen sein. Das kann/wird bedeuten, dass einerseits (Schaden)Ersatzansprüche gegen mutmaßliche Schädiger im Zusammenhang mit der WIENWERT-Pleite (Prospektprüfer, Treuhänder, Geschäftsführer,..) von betroffenen Anlegern nicht mehr individuell – durch einen rechtsanwaltlichen Vertreter ihres Vertrauens – geltend gemacht werden können; andererseits die Kuratoren (schon aufgrund Ihres gerichtlichen Auftrages) die individuellen Ansprüche der Anleger nicht bzw. nicht ausreichend wahrnehmen und daraufhin den Anleiheninhabern wiederum ein Schaden entsteht.

► Hintergrund

Die Kurator -Bestellung fußt auf einem nicht mehr zeitgemäßen k. u. k. Monarchie-Gesetz, das ausschließlich dem (antiquarischen) obrigkeitsorientierten Fürsorgegedanken des 19.Jh. Rechnung trägt, aber für das moderne Anlegerrecht und  dessen  modernen  Schutznormen wie das KAPITALMARKTGESETZ (KMG) nicht geeignet ist. Zu Recht wird und wurde dieses Gesetz von vielen Rechtsexperten – wegen der Verletzung des Eigentumsrechtes – als europarechts- und verfassungswidrig beurteilt.

► Konsequenz

Aus diesem Grund haben wir gegen den Beschluss über die Kurator-Bestellung für von uns vertretene Anleger Rechtsmittel (REKURS) erhoben und eine Prüfung der Europarechts- und Verfassungswidrigkeit beim Oberlandesgericht durch VfGH & EuGH angeregt!

Offenbar sind nicht nur wir der Ansicht, dass die Tätigkeiten der bestellten Kuratoren entsprechend kontrolliert und aus Sicht der betroffenen Anleger beleuchtet werden sollte!

► Denn als (offenkundige) Reaktion auf unsere Rechtsmittel hat das Insolvenzgericht (HG Wien) nunmehr eine Versammlung für den

14.03.2018, 12:30 Uhr, Zimmer 7.07 (7. Stock)

Handelsgericht Wien, Marxergasse 1a, 1030 Wien anberaumt, zu welcher die Inhaber der Schuldverschreibungen geladen sind.

► Zweck dieser Versammlung ist

  • die Anhörung der Anleihen-Inhaber und
  • die WAHL von VERTRAUENSMÄNNERN, die die Interessen der Anleger gegenüber den Kuratoren unterstützen und kontrollieren sollen:

So haben die Vertrauensmänner sich laufend Kenntnis über die vom gemeinsamen Kurator zu besorgenden Geschäfte zu verschaffen. Der Kurator ist bei allen wichtigen Geschäften verpflichtet, die Ansicht der Vertrauensmänner zu hören. Den Vertrauensmännern stehen weitere Rechte, wie auch Rechtsmittel, gegen die Entscheidung des Insolvenzgerichtes zu.

[su_nt_box style=”green” closable=”un-closable”]
Für betroffene Anleger ist es daher sinnvoll, sich nun durch einen Rechtsanwalt vertreten zu lassen, wobei beabsichtigt wird, dass ein Partner unserer Kanzlei als entsprechender VERTRAUENSMANN nominiert und gewählt wird.

Wir haben daher eine entsprechende Gruppenintervention für betroffene Anleger ins Leben gerufen, die Geschädigten eine kostengünstige und anlegerfreundliche Vertretung ermöglicht.

► Angesichts des FRISTLAUFES ersuchen wir bei Interesse an einer Vertretung um rasche Kontaktaufnahme!

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[su_nt_button style=”green” target=”_blank” url=”mailto:rechtsanwalt@neumayer-walter.at”]Kontakt[/su_nt_button]