[su_nt_quote name=”Kid Möchel” meta=”Kurier, 17.05.2018″]Rund 70.000 MEL-Geschädigte könnten doch noch vor Gericht ziehen, weil neue Urteile diese rechtliche Möglichkeit eröffnen. Vor mittlerweile zehn Jahren ist der 1,8 Milliarden Euro schwere Anlageskandalum die Immobilienholding Meinl European Land (MEL) und die Meinl Bankgeplatzt. Dabei wurden Tausende Sparer mit mutmaßlich falschen Verlockerungen um viel Geld gebracht. Laut österreichischen Gerichten gingen die Anleger aufgrund der Werbebroschüren fälschlicherweise davon aus, dass bei den MEL-Zertifikaten keine Wertverlustrisiko bestehe. Das Gegenteil war der Fall. Viele Geschädigte schrieben ihr Erspartes schweren Herzens ab und zogen innerhalb der dreijährigen Verjährungsfrist für Schadenersatzforderungen nicht vor Gericht. Doch nun werden die Karten neu gemischt, weil die Gerichte Betroffenen nun de facto 30 Jahre Zeit geben, die Privatbank zu klagen.[/su_nt_quote]

Unsere Kanzlei hat mit Kapitalmarktanwalt Johannes Neumayer und Ulrich Salburg, Anwalt des Prozessfinanzierers AdvoFin, vor dem Handelsgericht Wien mehrere brisante Urteile erstritten.  Das Handelsgericht hat festgestellt, dass die Meinl Bank ihre Anlegerin den Werbebroschüren über die Risikogeneigtheit der MEL-Zertifikate arglistig getäuscht hat. Für die Meinl Bank haben diese Arglist-Urteile nun fatale Folgen. Der Tatbestand Arglist ist im Zivilrecht, was im Strafrecht der Betrug ist. Arglist verjährt erst nach 30 Jahren.

[su_nt_box style=”green” closable=”un-closable”]Anleger haben ab Kenntnis ihres Schadens 30 Jahre Zeit, gegen die Meinl Bank vor Gericht zu ziehen. Voraussetzung ist dabei, dass sie die MEL-Zertifikate in den Jahren 2005 bis 2007 gekauft haben und noch über die entsprechende Unterlagen verfügen.[/su_nt_box]
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