Einen ersten Erfolg konnte die Neumayer, Walter & Haslinger Rechtsanwälte Partnerschaft („NWH“) für geschädigte P&R Anleger erzielen. NWH vertritt geschädigte P&R Anleger, welche ihr Geld durch die Insolvenz der deutschen P&R Container Gesellschaften verloren haben und welche nicht darauf warten wollen, ob und wann sie einen Bruchteil ihres Geldes aus dem deutschen Insolvenzverfahren erhalten werden.
„Wir konnten bereits ein erstes klagsstattgebende Urteil gegen den österreichischen Vermittler der P&R Container, einem Grazer Vermittlungsunternehmen, erzielen“, erklärt Dr. Haslinger, LL.M. „das Gericht sah es als erwiesen an, dass sich das Vermittlungsunternehmen rechtswidrig verhalten hat und sprach dem geschädigten Anleger daher Schadenersatz in Höhe seiner gesamten Investition zu“ (Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig).
Ein Vorgehen gegen den österreichischen Vermittler hat laut Dr. Haslinger etliche Vorteile: Einerseits ist dieses Vermittlungsunternehmen im Gegensatz zur P&R nicht insolvent. Weiters besteht die Möglichkeit das Unternehmen in Österreich, nämlich in Graz zu klagen und so einen Prozess in Deutschland zu vermeiden. Weiters könnte dies auch für rechtschutzversicherte Anleger sehr relevant sein, da viele Rechtschutzversicherungen nur Klagen in Österreich decken.
„Nach diesem ersten Erfolg sind wir zuversichtlich auch mit weiteren Klagen gegen den Vermittler erfolgreich zu sein“, so Dr. Haslinger LL.M., „ausdrücklich hinweisen möchten wir darauf, dass Ansprüche auf Schadenersatz in 3 Jahren ab Schadenseintritt und Kenntnis davon verjähren, auch ist es auf Grund der beschränkten Haftung des Unternehmens ratsam, möglichst bald Klage zu erheben. Auch sollten Personen mit Rechtschutzversicherung aufgrund ihrer Obliegenheit zur unverzüglichen Schadensmeldung rasch tätig werden“.