Die Neumayer, Walter & Haslinger Rechtsanwälte Partnerschaft vertritt geschädigte Anleger der P&R Container Insolvenz.
Viele Anleger haben sich lediglich im Insolvenzverfahren in Deutschland mit ihren Ansprüchen gegen die P&R Gesellschaften angeschlossen. Erfahrungsgemäß ist jedoch nicht zu erwarten, dass die Anleger dort ihr gesamtes Investiertes Kapital zurückerhalten werden. Wann es überhaupt zu Auszahlungen kommen wird, und wie hoch diese sein werden ist weiterhin fraglich.
NWH unterstützt Anleger, die nicht darauf warten wollen, nur einen Bruchteil ihrer Investition irgendwann wieder zu erlangen. NWH nimmt daher andere mögliche Anspruchsgegner ins Visier. NWH konnte dabei bereits ein klagsstattgebendes Urteil gegen den Vermittler der Container-Anlagen in Österreich erzielen. Dieser ist mittlerweile leider insolvent.
NWH konzentriert ihre Bemühungen daher auf den Wirtschaftsprüfer der deutschen P&R Gesellschaften. Klage wurde bereits eingebracht und es befindet sich das erste Verfahren bereits vor dem Obersten Gerichtshof.
In diesem Verfahren gegen den langjährigen deutschen Wirtschaftsprüfer der P&R Gesellschaften sprach das Landesgericht für Zivilrechtssache Wien aus, dass eine Klage gegen den deutschen Wirtschaftsprüfer in Österreich am Gericht des Wohnsitzes des Klägers eingebracht werden kann (Beschluss ist nicht rechtskräftig). Eine Klagsmöglichkeit in Österreich bedeutet bessere Chancen auf Rechtschutzdeckung, angenehmere Prozessführung für die Anleger, da direkt am Gericht des Wohnsitzes geklagt werden kann.
Zu beachten ist, dass die Verjährung der Ansprüche auch gegen den Wirtschaftsprüfer 3 Jahre nach Eintritt von Schaden und Kenntnis desselben verjährt, sodass sich Anleger keinesfalls zu viel Zeit lassen sollten. Darüber hinaus sollten Personen mit Rechtsschutzversicherung aufgrund ihrer Obliegenheit zur unverzüglichen Schadensmeldung, rasch tätig werden. Es ist daher dringend anzuraten, einen Rechtsanwalt aufzusuchen.
Die Neumayer, Walter & Haslinger Rechtsanwalts Partnerschaft unter stützt Sie mit ihrer jahrzehntelangen Erfahrung und Expertise in Sachen Anlegerrecht gerne. Sie können uns jederzeit unter rechtsanwalt@neumayer-walter.at kontaktierten.