Der Streit um ein formalrechtliches, aber wichtiges Detail in der Causa Primeo ist nun entschieden – danke unseres Einsatzes zugunsten der Anleger: Laut OGH sind Klagen nach dem Anlagedebakel Primeo in Österreich zulässig. Sie können nicht mit dem Argument aus der Welt geschafft werden, dass kein österreichisches Gericht in der rund um den Globus spielenden Affäre zuständig sei.
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