In der Causa Commerzialbank Mattersburg verteidigen sich die Wirtschaftsprüfer jetzt gegen die zahlreichen gegen sie erhobenen Vorwürfe. Dass sie gefälschten Briefen anderer Banken auf den Leim gegangen sind, begründete TPA damit, dass es an der Existenz dieser Banken keinen Zweifel gegeben habe.
Die schriftliche Erklärung von TPA an Ö1 lautet: „Eine direkte Anfrage bei den Kreditinstituten ist nach den Prüfungsstandards nicht vorgeschrieben, wenn es – wie bei den uns vorliegenden Bestätigungsschreiben – keinen Zweifel an der Existenz der jeweiligen Kreditinstitute gibt.“ Keinen Zweifel an der Existenz österreichischer Banken? Der Anwalt Johannes Neumayer sagte zu dieser Argumentation, dass das vollkommen kurios sei.
Neumayer vertritt Sparer, die jeweils mehrere 100.000 Euro bei der Commerzialbank liegen hatten, beziehungsweise verloren haben. Er plant eine Anzeige gegen die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft TPA nach Paragraf 163b Strafgesetzbuch: „Unvertretbare Berichte von Prüfern“. „Im Fall des Abschlussprüfers der Rieger-Bank hat der Oberste Gerichtshof (OGH) judiziert, dass der Abschlussprüfer den Gläubigern unbeschränkt haftet, weil er die Einholung von Salden-Bestätigungen bei der Drittbank unterlassen hat. Da hat sich der Prüfer auf letztlich gefälschte Telefaxes der Drittbank verlassen und die Informationen nicht bei der Bank direkt eingeholt“, sagte Neumayer. Anscheinend eine Parallele.
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