Medienwirksam wurde 2002 durch die österreichische Bundesregierung das sogenannte Pensionsvorsorgemodell vorgestellt und Privatpersonen Anreiz zur persönlichen Zukunftsvorsorge gegeben. Zu diesem Zweck wurden steuerliche Erleichterungen geschaffen, Prämien staatlich gefördert und das ganze unter dem Titel „Kapitalgarantierte Zukunftsvorsorge“ durch die Versicherungen vermarktet. Ähnlich gut wurde unter dem Slogan „Sichern Sie ihre Pension“ für fondgebundene Lebensversicherungen geworben.
Leider hat die Vergangenheit gezeigt, dass der Großteil der Lebensversicherungen nicht die bei Vertragsabschluss erhoffte Performance erzielt und auch die angepriesene KAPITALGARANTIE bzw die SICHERHEIT sich als falsch herausstellt. In vielen Fällen ergibt sich trotz laufender Pämienzahlung und Nutzung des sogn. Cost-average-Effektes eine negative Verzinsung über die gesamte Laufzeit bzw kann heute schon „garantiert“ prognostiziert werden, dass das vermeindlich sicher veranlagte Kapital bis zum Ende der Laufzeit vermindert sein wird. Der Grund hierfür sind oft die hohen, dem Kunden weiterverrechneten – aber nicht offengelegten und damit intransparente – Kosten (Abschluss-, Verwaltungs-, Inkasso- und Garantiekosten uä.) und vertragswidrige Veranlagungen innerhalb der Versicherung.
Daher lohnt es sich unbedingt nach zu prüfen bzw zurechnen. Der auf Kapitalmarkt- und Versicherungsrecht spezialisierte Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Haslinger dazu: „Die Versicherung ist verpflichtet, das vom Kunden eingezahlte Kapital auf bestimmte Art und Weise zu veranlagen; zB. eine Mindestquote an Aktien/Anleihen und anderen Wertpapieren. Vorrangiges Ziel ist es, eine Nachvollziehbare Aufstellung zu erhalten, aus der ersichtliche ist, wie wann welche Beträge veranlagt wurden. Wir fordern daher zunächst die Versicherung auf, uns detaillierte Informationen zu den für den Kunden und durch Verwendung dessen Prämien gezeichneten Finanzanlageprodukten zu geben.“
Erst daraus ist ersichtlich, ob das Geld tatsächlich vertragsgemäß veranlagt wurde, oder doch (rechtswidrig) Kosten einbehalten wurden, die das Veranlagungskapital schmälern und so nachhaltig die Substanz angegriffen haben. Leider haben die Versicherungsgesellschaften wenig Interesse daran, detaillierte Auskünfte zu erteilen. Sie sind jedoch dazu verpflichtet, weshalb Sie auf Ihr Recht bestehen sollten! „Unsere Erfahrung hat gezeigt, dass die Versicherungen widerwillig, aber dennoch, die Details freigeben, wenn man nur ausreichend beharrlich vorgeht.“, so Haslinger. „Im Ergebnis ergeben sich dann oft Rückforderungsansprüche des Versicherungsnehmers die mitunter beträchtlich sein können. Manchmal zahlen die Versicherungen nicht freiwillig und der Gang zu Gericht ist diesfall unumgänglich.“ Besonders angenehm stellt sich die Situation dar, wenn betroffene Kunden über eine Rechtsschutzversicherung verfügen. Diese deckt meist die advokatorischen Kosten (inkl. Gerichts- bzw. Klagekosten) der Abwicklung. Aber auch ohne Rechtsschutzversicherung kann sich die Anrufung eines Experten lohnen!
[su_nt_box style=“green“ closable=“un-closable“]Fazit: Die tatsächliche Entwicklung Ihres Versicherungsprodukts entspricht oft nicht den damals bei Vertragsabschluss angepriesenen Renditen (-spielräumen!) . Fordern Sie (oder lassen Sie) die Versicherung auf (-fordern), Rechnung zu legen und prüfen Sie nach. Schließlich ist es Ihr Geld![/su_nt_box]