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Die Banken hätten erkennen müssen, dass ihre Kunden mit den Frankenkrediten Schiffbruch erleiden.
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Nach dem Gutachten des Linzer Sachverständigen Friedrich Baldinger wäre es,ex ante betrachtet, nach der Finanzkrise 2008 die ordnungsgemäße Primärempfehlung einer Bank gewesen, die Konvertierung des Schweizer-Franken-Kredits in Euro durchzuführen. Weiters stellt er fest, dass schon lange vor der Kursfreigabe vor einem Franken-Kurssprung gewarnt wurde.
Eine sorgfältige Bank hätte einen Kunden, der nicht bereit gewesen wäre, eine weitere negative Kursentwicklung von unter 1,20 zu akzeptieren, darauf hinweisen müssen, dass die Möglichkeit besteht, dass es bei einem hoch volatilen Markt zu wesentlich schlechteren Kursen kommt.
Dies bestätigt die Ansicht unserer Kanzlei, dass die Bank Schäden zu tragen hat.
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