In der Causa Frankenkredite liegt nun ein Gutachten vor:

[su_nt_quote name=“Kurier, Kid Möchel 21.06.2016″]“Zwar ist eine Stop-Loss-Order in einer normalen Marktsituation eine geeignete Möglichkeit einer Kursabsicherung“, heißt es darin. „Jedoch ist diese im Falle einer Marktverwerfung nicht geeignet, da mit hoher Wahrscheinlichkeit in dem Zeitraum des Crashes völlig erratische (zufällige) Kurse zustande kommen können.“ Bereits 1987 gab es laut Gutachter einen Aktienkurs-Crash an der US-Wall Street und im 1992 eine Marktverwerfung auf den Devisenmärkten. „Ein Bankberater hätte sich dieser Situation bewusst sein müssen“, heißt es im Gutachten. „2011 ist ein Beibehalten eines Franken-Kredites bankfachlich kaum vertretbar gewesen.“ Die Nachteile des Franken übertrafen schon damals die Vorteile. Bereits am 6. September 2011 sei der Euro-Franken-Kurs um zehn Prozent geschwankt. Eine Wiederholung war laut Schäbinger nicht ausgeschlossen. Und: Da die Schweizer Nationalbank nicht ewig Devisen aufkaufen und die Bilanzsumme nicht ständig erhöhen könne, lag die Aufhebung des Mindestkurses auf der Hand; nur wann das tatsächlich passieren wird, war unklar.[/su_nt_quote] [su_nt_button target=“_blank“ url=“http://kurier.at/wirtschaft/stop-loss-debakel-bei-frankenkrediten-bank-von-gutachter-massiv-belastet/205.567.361″]Lesen Sie mehr:[/su_nt_button]

 

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