Erstmals bestätigte ein Gericht die Irreführung des Anlegers in Meinl European Land aufgrund der verheimlichten Rückkäufe 2006 und der laut Sachverständigengutachten dadurch bewirkten Kursstabilisierung (Stetigkeit des Mel Kurses)und des dadurch erweckte Eindruckes einer wertstabilien Anlage.