Siehe auch:
OTS: COBIN claims: Fall P&R Container-Investments – neue Sammelaktion für geschädigte Anleger
Tiroler Tageszeitung:Auch in Österreich gibt es Betroffene des P&R-Milliardenbetrugs
Was ist konkret passiert?
Ein steirisches Vermittlungsunternehmen vermittelte zumindest seit dem Jahr 2014 Investitionen in Schiffscontainer.
Angeboten wurde auch Investitionen bei der deutschen P&R Gebrauchtcontainer Vertriebs- und Verwaltungs-GmbH (P&R).
Nach Vertragsabschluss leisteten die Anleger eine Einmalzahlung an die P&R. Mit diesem Geld sollte dann von P&R Schiffscontainer gekauft werden. Die Anleger sollten Eigentümer dieser Container werden. Nach 5 Jahren würde die P&R diese Container zu einem im Vorhinein vereinbarten Preis wieder zurückkaufen. In der Zwischenzeit sollten durch die Vermietung an Reedereien Mieteinahmen generiert werden. P&R war dabei die gesamte Abwicklung und Überwachung der Vermietungen verantwortlich.
P&R garantierte dabei eine Tagesmiete an den Anleger, daraus sollte sich eine hohe Rendite ergeben.
Der Vermittler bewarb das Produkt als effizient, ertragsreich und sicher. Die Container seien jederzeit wiederverkaufbar, P&R hätte langjährige Erfahrung mit Schiffscontainern und würde nur mit Top Containerliesingunternehmen zusammenarbeiten.
So wurde es den Anlegern verkauft, es kam jedoch ganz anders. Mittlerweise ist die P&R Gebrauchtcontainer GmbH sowie 3 weitere deutsche P&R Gesellschaften in Konkurs. Der Schaden der Anleger geht in die Milliardenhöhe.
Der deutsche Masseverwalter und auch der steirische Vermittler haben bereits Mitteilungen an die Anleger versandt. Der Masseverwalter fordert die Anleger auf, sich mit ihrer Forderung dem Verfahren anzuschließen und auf die Geltendmachung von Eigentumsansprüchen zu verzichten.
Mittlerweile stellte sich heraus, dass P&R bereits 2007 weniger Container selbst kaufte als sie an die Anleger verkaufte. Es wurden auch Container verkauft, die gar nicht verkauft hätten werden dürfen, um garantierte Mieteinahmen an Anleger auszubezahlen. Dies führte dazu, dass noch weniger Mieteinahmen generiert wurden und schlussendlich keine Gelder mehr an Anleger ausbezahlt werden konnte. Die Insolvenz des Unternehmens war die Folge.
Bereits 2010 betrug die Differenz zwischen vorhandenen Containern und den Containern welche an Anleger verkauft wurden 600.000 Container. Bereits zu diesem Zeitpunkt hätte laut Masseverwalter ein Insolvenzantrag gestellt werden müssen. Tatsächlich aber wurden weitere Anleger angeworben um mit diesen Investitionen die Mieten der alten Anleger zu bezahlen.
Die Staatsanwaltschaft München ist bereits involviert. Eine Aufklärung wird durch den überraschenden Tod beider Geschäftsführer (einer 2016, der andere 2018) nicht gerade erleichtert.
Der Masseverwalter geht selbst bei optimistischer Betrachtung davon aus, dass erste Gelder erst 2020 fließen können. Selbst dann muss davon ausgegangen werden, dass diese nur einen kleinen Teil der investierten Summe abdecken.
[su_nt_box style=“green“ closable=“un-closable“]Welche Möglichkeiten stehen geschädigten Anlegern offen?Und wie kann die Neumayer, Walter & Haslinger Rechtsanwälte Partnerschaft Sie dabei unterstützen.
- Eigentümern stehen in einem Insolvenzverfahren grundsätzlich bevorzugte Befriedigung vor allen anderen Massegläubigern zu. Es ist daher zu prüfen, ob und wenn ja wie die Eigentümerrechte der Anlegerrechte ausgeübt werden können und sollen. Die NW&H RA übernimmt gerne für Sie die Prüfung Ihrer Unterlagen und Ihrer Rechtsposition. Gerne übernehmen wir für Sie auch Deckungsanfragen an Ihre Rechtschutzversicherung. Aufgrund der Vielzahl an ähnlich gelagerten Fällen ist es der NW&H RA möglich diese Prüfung kostengünstig anzubieten.
- Anleger müssen von ihren Beratern vollständig, richtig und rechtzeitig über die Risiken seiner Anlageentscheidung aufgeklärt werden. Der Kunde darf darauf vertrauen, dass dem Vermittler der nötige Einblick in das Anlageprodukt gewährt worden ist. Bei einer Schadenersatzklage gegen den Vermittler besteht die Möglichkeit das eingesetzte Geld vom Vermittler zurückzuerhalten. Die NW&H RA übernehmen gerne bei Kostendeckung Ihrer Rechtschutzversicherung oder auch auf Ihren Wunsch hin per Direktabrechnung die Verfolgung Ihrer Ansprüche gegen die Vermittler der Anlage und vertreten Sie vor dem zuständigen Gericht.
- Bei diesem Verfahren wird vor allem zu klären sein: Hat der Vermittler von den fehlenden Containern gewusst oder hätten sie dies wissen müssen? Wurden Anleger über die Sicherheit ihrer Anlage getäuscht. Hat der Vermittler über das Risiko einer Insolvenz der P&R aufgeklärt?
- Achtung! Fristen laufen! Schadenersatzansprüche verjähren binnen 3 Jahren ab Kenntnis von Schaden und Schädiger. Geschädigte Anleger haben also nur begrenzt Zeit um Schadenersatzansprüche geltend zu machen. Die Neumayer, Walter & Haslinger RA Partnerschaft empfiehlt Ihnen daher dringend, sie mit Ihrer Vertretung zu beauftragen.