Wichtige Neuigkeiten gibt es für alle Anleger von Wertpapieren, die im Zuge der Finanzkrise Ihren Wert verloren haben:
Wir haben eine sensationelle Entscheidung betreffend der Lehman Brothers-Wertpapiere vor dem EuGH erwirkt. Der EuGH hat in seiner Entscheidung, die das Wertpapier Dragon FX Garant der ehemaligen Constantia Privatbank betrifft, ausgesprochen, dass nur unter sehr strengen Voraussetzungen von einer ordnungsgemäßen Veröffentlichung eines Kapitalmarktprospektes auszugehen ist. Wir gehen davon aus, dass viele in den letzten Jahren begebene Wertpapiere, bzw. deren Prospekte nicht ordnungsgemäß veröffentlicht wurden!
Die Konsequenz ist, dass diesfalls Anlegern ein Rücktrittsrecht gegenüber der wertpapierverkaufenden Bank zusteht. Im Ergebnis besteht daher die Möglichkeit, dass diesfalls Anleger Ihren gesamten Einsatz gegen Rückgabe des (nunmehr wertgeminderten) Wertpapieres zurück erhalten. Eine derartige Rückabwicklung ist grundsätzlich auch möglich sofern die Wertpapiere bereits verkauft wurden.
Sollten Sie und/oder Ihre Kunden in (verlustreiche) Wertpapiere investiert haben und sich hinsichtlich eines möglichen Rücktrittsrechtes beraten lassen wollen, wenden Sie sich an unsere Kanzlei!