Wir fordern für zahlreiche Anleger Gelder der Kapitalerhöhungen der IF und IE zurück, weil die betreffenden KMG-Prospekt unrichtige Angaben enthalten. Wir haben beim OLG Wien dazu einen Ettapensieg errungen, denn wie nun das OLG ausgesprochen hat, sind Anlegerforderungen aus der Prospekthaftung als „sammelklagenfähig”. Diese Urteil hat massgebliche Relevanz auch für zahlreiche andere Anlegerverfahren
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