Neuigkeiten bezüglich der Alpine Anleihen.
- Betreffend der Veranlagung in die Anleihe der Alpine Holding GmbH 2011 bis 2016 bestehen grundsätzlich die Möglichkeit, eine Anfechtung wegen Irrtums vorzunehmen.
- Vorteil einer Irrtumsanfechtung gegenüber anderen schadenersatzrechtlichen Klagen ist, die vollkommene Rückabwicklung des Geschäftes. Der Vertrag wird somit nachträglich aufgelöst und so behandelt, als wäre das Geschäft nie zustande gekommen. Sie wären diesfalls so zu stellen, wie Sie ohne den Kauf der Anleihe gestanden wären; dh Sie erhalten Ihr Geld zurück!
- Nachteil ist, dass die Frist für eine Geltendmachung mit Abschluss des Vertrages zu laufen beginnt und drei Jahre beträgt. Der Anspruch kann zudem nur durch eine Klage fristwahrend geltend gemacht. Aus diesem Grund ist der Zeitraum für das Einbringen einer solchen Irrtumsanfechtungsklage betreffend der Anleihe 2011-2016 relativ kurz gesetzt.
- Gute Chancen für eine erfolgreiche Irrtumsanfechtung haben Sie, wenn Sie über bestimmte wesentliche Eigenschaften der Anleihe keine Kenntnis hatten (und im Falle der Kenntnis nicht gekauft hätten). Eine kurze Liste der häufiger vorkommenden Umstände, welche Ihnen möglicherweise irrtümlich nicht bekannt waren befindet sich in der Anlage.
Sollten Sie daher im Jahr 2011 die Anleihen erworben haben, ersuchen wir um kurze Überprüfung, ob Sie der Ansicht sind einen Irrtum unterlegen zu sein; sofern dies vorliegt, empfehle ich zur Vermeidung der sonstigen Verfristung Ihre Irrtumsanfechtungsansprüche durch gerichtliche Klage geltend zu machen.
Auf die drohende Verjährung dieser Ansprüche weisen wir nochmals ausdrücklich hin.
Das Vorgehen wegen Irrtums ist leider nur im Wege der Individualklage (es kommt auf den Einzelfall an!) möglich, weshalb diese nicht im Rahmen der Sammelintervention stattfinden kann.
Für Rückfragen stehen wir gerne zu Verfügung!
Anlagen: