Dabei waren die Anleihezeichner und ihre Investments angeblich zweifach abgesichert. „Ein Treuhänder überwacht die zweckgebundene Verwendung der Gelder und gibt sie ausschließlich für den Ankauf und die Finanzierung von Immobilien frei“, heißt es im Prospekt der endfälligen Kleinanleger-Anleihe 2013-2018 mit einer jährlichen verzinsung in Höhe von 6,5 Prozent. „Als zusätzliche Sicherheit wird der Treuhänder im Rahmen jedes aus der Wienwert-Anleihe finanzierten Immobilienerwerbs eine angemessene grundbücherliche Sicherstellung erhalten.“
Den Anlegern, die diese Anleihe in Höhe von um 7,02 Millionen Euro zeichneten, wurde damals aber nicht mitgeteilt, dass es sich eigentlich um eine nachrangige Anleihe handelte. Aufgrund einer Klage des VKI musste Wienwert die vollmundige Werbung zurücknehmen und sie wurde zugleich wegen irreführender Werbung belangt.[/su_nt_quote]
Der Treuhänder hat mit seiner schriftlichen Zustimmung Pfandrechte der Anleihezeichner zugunsten von Banken später abgeändert und die Liegenschaften waren mit Pfandrechten von Banken zugepflastert.
Die Anleiheinhaber haben nicht nur einen Schadenersatzanspruch aus der Prospekthaftung, sondern auch gegen den Treuhänder, mit dem sie einen Treuhandvertrag haben. Auch wenn Wienwert jedes Jahr fünf Prozent für Kredit-Zinsen und fünf Prozent für Werbekosten aufbringen musste, wo ist der Rest der Gelder hin?
Der Treuhänder wurde aufgefordert, offenzulegen, wie die Anleihegelder verwendet und abgesichert wurden, wohin die Erlöse aus den Liegenschaftsverkäufen geflossen sind und welche Bankdarlehen getilgt wurden. Laut Treuhandvereinbarung müssten diese Gelder über die Treuhandkonten geflossen sein.
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